Zwei Parteien, ein Mietvertrag

Hallo,

ich(Hartz 4 Empfänger) bin anfang August, mit einem Kumpel(Berufstätig), aus Delmenhorst(Niedersachsen) nach Bremen gezogen ohne vorher einen Sachbearbeiter um Erlaubnis zu fragen, was mir auch nicht bewusst war, dass ich dazu verpflichtet bin(Schlimm, dass das so ist).
Wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag und müssen eine Gesamtmiete in Höhe von 688,- Euro inkl. Heizung und Nebenkosten zahlen.
Mein Anteil an der Miete beträgt also 344,- Euro, was so gerade noch, oder nur knapp über den Bereich liegt, welcher mir zusteht(wie ich denke).
Nun habe ich meinen Bewilligungsbescheid erhalten, mit folgendem Kommentar:

Sie sind ohne Zustimmung von Delmenhorst nach Bremen verzogen und haben eine Wohnung angemietet, die über den Grenzen gem. §8 Wohngeldgesetz liegt. Wir erkennen daher nur die für zwei Personen angemessene Miete an(325,00 Euro zzgl. 66,00 Euro für 2 Personen).

Ich erhalte daher nur 195,50 Euro für die Miete, muss aber 344,- Euro berappen, obwohl wir zwei Haushalte sind, und lediglich eine WG bilden.

Was kann ich gegen solchen Unsinn machen??

Wäre für hilfreiche Antworten sehr Dankbar.

Gruss

Stephan

Was kann ich gegen solchen Unsinn machen??

Hi,

was heißt hier Unsinn? Es gibt nunmal Regelungen bezüglich der Angemessenheit der Miete, und es gibt ein Gesetz, in dem steht, dass man vor Anmietung einer Wohnung die Angemessenheit prüfen lassen muss, ansonsten bekommt man eben nur die angemessene Miete.
Du kannst gegen den Bescheid natürlich Widerspruch einlegen. Der hat aber m.E. keine Aussicht auf Erfolg.

Gruß
Nelly

Hi,

die Sache ist nur leider, das nur die hälfte der angemessenen Miete bezahlt wird.
Es wird einfach durch zwei geteilt, obwohl wir zwei Haushalte sind.
Hätte ich mir alleine eine Wohnung genommen, oder einen Untermietvertrag gemacht, würden die Kosten übernommen werden.
Das ist der Unsinn, und wer kann das ahnen.
Mein Anteil liegt ja durchaus im Limit.
That is it.

Gruss

Stephan

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Hi,

irgendwie kann ich nicht ganz folgen…
Die angemessene Miete ist für eine Person alleine natürlich niedriger als für 2. Bei euch wird doch vermutlich die angemessene Miete für 2 Personen zugrunde gelegt, und davon bekommst du die Hälfte. Das ist doch völlig korrekt. Wenn du alleine dort wohnen würdest, würdest du die angemessene Miete für eine Person bekommen. Das wäre vermutlich etwas mehr, als du jetzt bekommst, aber sicherlich nicht die volle Miete, die ihr jetzt zahlt.

Gruß
Nelly

Hallo Stefan

Wenn man vom Amt Geld bekommt, bestimmen die nun einmal die Spielregeln…

Sie sind ohne Zustimmung von Delmenhorst nach Bremen
verzogen und haben eine Wohnung angemietet, die über den
Grenzen gem. §8 Wohngeldgesetz liegt. Wir erkennen daher nur
die für zwei Personen angemessene Miete an(325,00 Euro zzgl.
66,00 Euro für 2 Personen).

Das hättest du dort im vorhinein erfahren, nun musst du erst mal mit den Konsequenzen leben. Entweder seit ihr in einer Luxusgegend oder eure Wohnung hat mehr als die 60m².
Du solltest dich mal in Tennever oder Lüsumer Heide umsehen…

Ich erhalte daher nur 195,50 Euro für die Miete, muss aber
344,- Euro berappen, obwohl wir zwei Haushalte sind, und
lediglich eine WG bilden.

Habt ihr das dem Amt schon nachgewiesen? Sei froh, dass sie euch net als Bedarfgemeinschaft berechnet haben ( Einkommen von deinem Kumpel angerechnet)

Was kann ich gegen solchen Unsinn machen??

Bist du selber dran schuld…

Wäre für hilfreiche Antworten sehr Dankbar.

Gruss

Stephan

LG
Mikesch

Naja, ganz einfach,

wenn ich, wie jetzt, mit meinem Kumpel in der gleichen Wohnung leben würde, nur halt nicht mit im Mietvertrag stehen würde, sondern einen Untermietvertrag, über die hälfte der Miete(688/2 = 344), hätte, dann wäre alles kein Problem.
Also meine Dummheit ist leider bloss gewesen keinen Untermietvertrag auszufüllen, das ist es was ich meine, nu weiss ich es, und werde in Zukunft drauf achten, wenn die dat so wolle.
Ich habe nie etwas davon geschrieben,das die gesamte Miete bezahlt werden soll.

Aber wat solls, wer den Nepp braucht, der soll ihn haben.

Ausserdem mach ich grad ein Praktikum, alle sind zufrieden und ich bin höchstwahrscheinlich bald weg vom Verarscheamt.

Denn meiner Meinung nach sind sicher nicht die Arbeitslosen(ob Arbeitsscheu oder tatsächlich) das Problem in Deutschland, aber das interessiert ja leider niemanden. Besser Klein gegen Klein, als viele Klein gegen paar Gross, is sicherer.

Gruss

Stephan

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Hallo Stefan

Wenn man vom Amt Geld bekommt, bestimmen die nun einmal die
Spielregeln…

Wat für Spielregeln, hätte ich das vorher gewusst, dann hätte ich nen Untermietvertrag gemacht und alles wäre Ritze(und legal). Ich bin leider zu Naiv, ich glaubte tatsächlich mit Menschen zu kommunizieren.

Sie sind ohne Zustimmung von Delmenhorst nach Bremen
verzogen und haben eine Wohnung angemietet, die über den
Grenzen gem. §8 Wohngeldgesetz liegt. Wir erkennen daher nur
die für zwei Personen angemessene Miete an(325,00 Euro zzgl.
66,00 Euro für 2 Personen).

Das hättest du dort im vorhinein erfahren, nun musst du erst
mal mit den Konsequenzen leben. Entweder seit ihr in einer
Luxusgegend oder eure Wohnung hat mehr als die 60m².
Du solltest dich mal in Tennever oder Lüsumer Heide umsehen…

Hallo, jemand Zuhause? Mein Anteil an der Miete beträgt 344,- Euro, das was andere, welche alleine, oder in WG’s mit Untermietvertrag, wohnen auch bekommen.
Nix Luxus hier, bloss wat normales und nah am Zentrum, um vielleicht auch mal wieder nen festen Job zu finden(was wohl auch bald so sein wird, also hatte ich auch noch die richtige Theorie).

Ich erhalte daher nur 195,50 Euro für die Miete, muss aber
344,- Euro berappen, obwohl wir zwei Haushalte sind, und
lediglich eine WG bilden.

Habt ihr das dem Amt schon nachgewiesen? Sei froh, dass sie
euch net als Bedarfgemeinschaft berechnet haben ( Einkommen
von deinem Kumpel angerechnet)

Du bist ja ein ganz übler Typ, auf so eine böse Idee sind ja noch nichtmal die vom Amt gekommen.
Ich will doch bloss mein Leben bestreiten, während Zeiten wo ich keinen Job finde.

Was kann ich gegen solchen Unsinn machen??

Bist du selber dran schuld…

Ich weiss, aber Erfahrung macht klug, und Bosheit kehrt Heim, wie alles andere auch.

Wäre für hilfreiche Antworten sehr Dankbar.

Gruss

Stephan

LG

Nein Danke

Mikesch

Wat für Spielregeln, hätte ich das vorher gewusst,

Hast du kein Merkblatt für alg II bekommen?

Wat für Spielregeln, hätte ich das vorher gewusst,

Hast du kein Merkblatt für alg II bekommen?

Na sicher, dort steht auch das eine Bedarfsgemeinschaft einen Haushalt führt, was bei uns nicht der Fall ist.
Jeder kocht und wäscht für sich, jeder hat sein Zimmer, usw…
Wie bereits mehrfach geschrieben, aber von jedem ignoriert, zwei Haushalte in einer Wohnung, nur die Miete wird geteilt.
Also meiner Meinung nach sollte ein Widerspruch durchaus zum Erfolg führen.