Zwei Personen für eine Ordnungswidrigkeit belangt?

Hallo!

Meine WG hat im Januar eine Party gefeiert, die Polizei war zwei Mal da, hat die Party aufgelöst und hat meine Personalien und die meines Mitbewohners aufgenommen. Einen Monat später kam ein Brief, der mich zur Stellungnahme aufforderte, was ich auch tat.

Nun kam mein Bußgeldbescheid: 173,50€. Nun hat mein Mitbewohner seinen Brief, in dem er zur Stellungnahme aufgefordert wird, gesondert von meinem erhalten und wartet noch auf seinen Bescheid.

Meine Frage: Können zwei Personen getrennt für die gleiche Ordnungswidrigkeit belangt werden? Oder hat es sich mit dem 173,50€?

Für eure Antworten bin ich im Voraus dankbar!

Liebe Grüße
mb53

PS: Ich wäre dankbar, wenn jetzt keine Kommentare kommen, die lauten: „Das habt ihr davon.“ Wir wissen es inzwischen und haben unsere Lektion gelernt.

Hi, soweit mir bekannt ist, kann man für eine Tat nicht 2Mal bestraft werden. Bin aber kein Fachmann.

Hi, es kann ohne weiteres sein, dass auch Dein Mitbewohner gesondert einen Bußgeldbescheid bekommt. Der, den Du erhalten hast, ist lediglich das Bußgeld für Dich allein. Sorry, ist aber so. Wenn Dir und Deinem Mitbewohner gleichermaßen „Lärmbelästigung“ o.ä. vorgeworfen wird, ist aufgrund der jeweiligen Stellungnahme auch jeweils Bußgeld zu zahlen. Jeder wird also für sich „bestraft“.
Ich geb hier keine blöden Kommentare ab, weil ich selber aus Erfahrung weiß, wie doof Nachbarn sein können, wenn man eine Party feiert. Ist leider so, ich feiere trotzdem weiter (habe allerdings Bußgelder bisher immer abwehren können :smile:
Also, leider zahlen, aber trotzdem die Lust am Feiern nicht verderben lassen: das Leben ist schon schwer genug, drum lasst uns feiern !!!
Liebe Grüße

hey suwusch, wie hast du die denn abwehren können? bei uns sind leider zwei polizisten zeugen und ich habe es zugegeben, wollte nicht lügen, habe mich aber entschuldigt und darauf hingewiesen, dass so etwas noch nie passiert ist und auch nicht wieder passieren wird. mein mitbewohner und ich haben auch unterschiedliche aktenzeichen.
liebe grüße

außerdem: wir sind eigentlich vier mitbewohner. also wird man belohnt, wenn man der polizei verweigert, seinen perso vorzuzeigen?

Hi
wenn beiden Personen getrennt ein Vorwurf gemacht werden kann, ist es duchaus üblich und möglich, beide zu ahnden.
Der Freund kann ja in der Anhörung mitteilen, dass du bereits was bekommen hast - vielleicht stellt die Behörde nach § 47 I OWiG ein.

Gruß
HaWeThie

Natürlich geht das. Beide Personen sind Wohnungsmieter und damit Veranstalter der lautstarken Party. Jeder für sich ist verantwortlich und haben die Ordnungswidrigkeit gemeinsam begangen. Deswegen werden beide bestraft. Wenn 2 Leute gemeinsam einen Einbruch begehen, wird ja auch nicht nur einer verurteilt.

Die 173 Euro ergeben sich aus dem Bußgeldrahmen des Landesimmissionschutzgestzes, der bei privaten Lärmstörungen (glaube ich) bis 1000 Euro geht. Ich vermute mal 150 Euro Strafe + Verwaltungsgebühr. Das leiegt am unteren Rand des Strafrahmens und ist bei Störung trotz Verwarnung so tat- und schuldangemessen.

Wenn mehrere Personen eine Ordnungswidrigkeit verursachen, kann es durchaus sein, dass auch diese mehreren jeweils ein Bußgeld zahlen sollen.

Hallo,
wenn ihr gleichberechtigt als WG Mieter der Wohnung seid, dann seid ihr auch gleichermaßen verantwortlich: ihr habt gemeinschaftlich eine Ordnungswidrigkeit begangen. Anders wenn ihr zusammen im Auto geblitzt werdet: da wird nur der Fahrer zur Kasse gebeten, nicht der Halter, der kann ja nix dazu.
Gruß
Hans

Sorry, aber bei der sehr spez.Sache muss ich passen.

Hallo,

Ich tippe fast, dass an "alle Verursacher " dieses Ordnungsgeld geht und wenn es 5 sind,eben 5 mal an alle, die dort wohnen. Also nicht pro „Tat“.
Außerdem, wie kann die Polizei einfach eine Person auswählen - nach welchen Kriterien ??? - und dem die Rechnung aufbrummen ?

Viele Grüße
Uli

Hallo,

Ich tippe fast, dass an "alle Verursacher " dieses Ordnungsgeld geht und wenn es 5 sind,eben 5 mal an alle, die dort wohnen. Also nicht pro „Tat“.
Außerdem, wie kann die Polizei einfach eine Person auswählen - nach welchen Kriterien ??? - und dem die Rechnung aufbrummen ?

Viele Grüße
Uli

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Hi, ich habe halt sehr glaubwürdig argumentiert. Ich habe darauf hingewiesen, dass ichnoch nie wegen Ruhestörung oder ähnlichem aufgefallen bin, das hat bei mir gewirkt! Vielleicht waren die Beamten aber auch sehr nett? Weiß ich nicht, hat jedenfalls geklappt.
LG suwusch

Nein, verweigern kann man die Herausgabe des Perso´s eigentlich nicht, den hat man auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen (Ausweispflicht). Zwei Aktenzeichen sind normal, da ja anscheinend bei Euch gegen 2 „Ruhestörer“ ermittelt wird bzw. wurde. Man hätte dies eingrenzen können, wenn nur ein Einzelner gesagt hätte „ich wohne hier und habe die Feier organisiert und bin auch allein verantwortlich“. Dann hättest in diesem Fall also allein Du (oder Dein Mitbewohner) alleine eine Anzeige un somit ein Bußgeld bekommen. Wie gesagt, alles eine Argumentationsfrage !

außerdem: wir sind eigentlich vier mitbewohner. also wird man
belohnt, wenn man der polizei verweigert, seinen perso
vorzuzeigen?

Dann hast du großes Glück gehabt. Darauf habe ich bei mir auch verwiesen und es hat nicht funktioniert.

Ganz ehrlich, ich hatte das Vergnügen mit den „grünen“ (jetzt ja blau/silber) schon öfter gehabt, da ich/wir gerne und dann auch sehr laut feiern. Ich habe noch nie hier Bußgeld zahlen müssen, obwohl mir das angedroht wurde. Hat sich dann letztendlich immer zerschlagen.
Vielleicht wirklich Glück?! Ich wünsche Euch/Dir viel Glück und auch Spaß bei weiteren Feiern.

Dann hast du großes Glück gehabt. Darauf habe ich bei mir auch
verwiesen und es hat nicht funktioniert.

Hallo, meiner Meinung nach ist es nicht rechtens für eine Sache zweimal bestraft zu werden. Aber ganz genau wissen tuhe ich es auch nicht.
Gruß

Hallo mb53,

das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) beantwortet diese Frage einfach und klar in §14 ( http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__14.html ):

„(1) Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig. […]
(2) Die Beteiligung kann nur dann geahndet werden, wenn der Tatbestand eines Gesetzes, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt, rechtswidrig verwirklicht wird […]“

Nochmal verkürzt heißt das dann letztendlich: Wer den Tatbestand erfüllt, der zahlt - auch wenn das mehrere Personen sind.

Viele Grüße!

Guten Tag,
ich sehe es genauso, wie bereits hier erörtert:
Beide Wohnungsinhaber sind dafür verantwortlich.
Gruß

Hallo,
sieht nach nicht kulante Nachbarn aus…
Da kann ich dir nicht weiter helfen, leider.
Ich denke aber da die Polizei 2mal bei euch war wird jeder einen Einsatz angerechnet bekommen…
Der Preis erscheint mir allerdings recht hoch.
Da könntest du dich informieren und vlt. eine kostenlose Rechtsauskunft nehmen.
Demnächst sage es den Nachbarn rechtzeitig dann seid ihr auf der sicheren Seite.
viel Spaß trotzdem !!