Zwei Personen in einer Wohnung immer möglich?

Hallo,

mein Freund und ich stehen vor einem kleinen Rätsel. Und zwar möchten wir zusammen ziehen. Zunächst hatten wir geplant, dass ich erstmal für den Übergang bei ihm in der Wohnung einziehe. Seine Wohnung ist ca. 40 qm groß. Die Hausverwaltung hat uns auf Anfrage, dies jedoch mit der Begründung die Wohnung sei zu klein verweigert. Die Wohnung besteht eigentlich nur aus einem großen Raum, aber wir würden uns damit für ein paar Monate sicher arrangieren können.

Wir suchen jetzt nach einer alternative und wurden jetzt bei einer 75qm Wohnung mit Begründung abgelehnt für zwei Personen sei dies zu klein und heute nochmal bei einer 58 qm Wohnung…

Ich als Kölnerin bin völlig fassungslos und kann das nicht nachvollziehen, ich habe schon in einer 25 qm und in einer 40 qm Wohnung mit einem Partner gelebt und das war hier in Köln nie ein Problem.
Im Kreis Kleve scheinen die Vermieter das jedoch anders zu sehen…

Jetzt würde ich gerne wissen, ob das so rechtens ist und ob es eine Regelung Seiten des Gesetzgebers gibt, die eine Mindestgröße für zwei Personen in einer Wohnung vorschreibt? Und ob es irgendwas gibt, womit wir argumentieren können.

Und zu meinem persönlichen Verstädnnis würde ich gerne wissen, in wiefern es denn für einen Vermieter ein Nachteil sein könnte, wenn zwei Personen in einer Wohnung wohnen? Für mich scheint es doch eher ein Vorteil zu sein, da die Zahlung der Miete doppelt gesichert ist. Und das mehr an Nebenkosten würde doch auch gezahlt werden.

Ansonsten wir sind beide Ende 20 und beide berufstätig und machen keinen verlausten Eindruck :smile: Also das als Vorwand uns abzulehnen, kann ich wohl ausschließen.

Liebe Grüße und Danke schon mal für Eure Hilfe!

Hallo,

vorne weg… du hast die Vorschaltseite ignoriert und deine Fragestellung würde bei einer Rechtsfrage gegen die FAQ:1129 verstossen.

Aber ein paar kleine Anmerkungen trotzdem:
In Deutschland ist zwar die grösse eines Hundezwingers geregelt, aber nicht die der Wohnung. Alleine wenn die „Überbelegung“ zu schaden am Objekt führen könnte, hätte ein VM eine Kündigungsmöglichkeit.

Dummerweise herrscht in Deutschland aber Vertragsfreiheit und daher kann jeder VM mit einer dummen selbstaufgestellten Begründung einen Bewerber ablehnen, sobei er dabei nicht andere Gesetze verletzt. Dies macht er bei der Konstellation nicht.

Auch wenn die beiden nicht verlaust sind, kann es daher zu fadenscheinigen Absagen kommen weil sich der VM für andere Mieter interessiert. (Am besten einen Wochenendheimkehrer, der 15 Stunden am Tag arbeitet und eigentlich eh nie da ist, keine Haustiere und schon gar keine Kinder hat…)

Gruss HighQ

…und bei den genannten Arbeitszeiten auch sicher keine bekommt.
Während hingegen ein Junges Paar, das eng aufeinanderhockt…

MfG Frank