Hallo,
jemand hat zwei Reiserücktrittsversicherungen abgeschlossen, Versicherung A beim Reisebüro für die Hotelkosten (20 % Selbstbehalt, 5000 EUR abgedeckt), die andere bei Versicherung B (3000 EUR abgedeckt, vor allem wegen des Fluges, der selbst gebucht wurde). Aus Krankheitsgründen muss er die Reise stornieren.
Versicherung A erstattet ihm von seinen Hotelkosten (2000 EUR) nur 1600 EUR, da er ja 400 EUR selbst tragen muss.
Versicherung B erstattet die Flugkosten von 500 EUR komplett. Muss Versicherung B nun auch den Selbstbehalt von 400 EUR erstatten? Denn die abgedeckten 3000 EUR sind ja noch lange nicht erreicht. Oder wäre ein übriger Selbstbehalt einer anderen Versicherung davon aus irgendwelchen Gründen ausgeschlossen?
Danke,
A.