Zwei Schlussrechnungen erhalten Stadtwerke

Hallo,

der örtliche Strom- und Gaslieferanten (Stadtwerke) ist gewechselt worden. Nach dem Wechsel zum 01.07.2011 ist eine Schlussrechnung angefordert worden und dazu sind die Zählerstände durch den Kündigen übermittelt worden. Nach 10 Tagen kam die Schlussrechnung mit einer kleinen Erstattung, da die übermittelten Zählerbestände nicht übernommen worden sind, sondern eine Schätzung vorgenommen worden ist. Nach weiteren 10 Tagen kam erneut eine Schlussrechung, jedoch mit einer Nachzahlungsaufforderung und Rückforderung der Erstattung. Nun waren die übermittelten Zählerbestände berücksichtigt. Zudem sind jedoch auch die Zählerbestände aus dem Dez 2010 geringfügig zu Gunsten der Stadtwerke verändert worden. Hier hat es zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung gegeben und in der zweiten Schlussrechnung sind 4 Kwh von 2010 auf 2011 umgebucht worden.

Der zweiten Rechnung ist widersprochen worden, worauf eine E-Mail zurück kam, dass die zweite Rechnung zu zahlen sei. Darauf hin ist noch mal ein Widerspruch eingelegt worden und auch wiederum ist auf die Unzulänglichkeiten im Jahreswechsel hingewiesen worden. Hier kam nun ein Brief zurück, indem eigentlich nur die Aufführung steht, was berechnet worden ist.

Nun die Frage: Ist es zulässig zwei verschiedene Schlussrechnungen zu erstellen, bzw. welche ist gültig? Und wie ist der Verhalt bezüglich der nicht korrekten Korrekturen zum Jahreswechsel?

Vielen Dank im voraus. Grüße

Hallo,

Nun die Frage: Ist es zulässig zwei verschiedene
Schlussrechnungen zu erstellen,

Ja. Erste konnte aufgrund fehlender Zahlenwerte lediglich „Schätzung“ sein, ähnlich den Vorauszahlungen.

bzw. welche ist gültig?

Die zweite „korrekte“, wobei dies in diesem Fall möglicherweise auch keine korrekte Abrechnung ist.

wie ist der Verhalt bezüglich der nicht korrekten Korrekturen
zum Jahreswechsel?

Sofern Ablesezeitpunkt exakt zum Ende des Jahres war und der Anbieter dies zu seinen Gunsten geändert hat, würde ich den ungerechtfertigten Betrag nicht bezahlen. Sofern der Ablesetermin nicht exakt am Jahresende war, gibt es teilweise Regelungen, die den Gesamtzeitraum monatlich mit unterschiedlichen Anteilen (also nicht einheitlich jeder Monat die gleiche Verbrauchsmenge, und entgegen den monatlichen Abschlagszahlungen) bewerten. Dann gegebenenfalls diese Aufteilung oder ABrechnungsvereinbarung beim Anbieter anfordern.

Franz

Hallo,

danke für die Antwort.
Im Grunde spricht ja auch nichts dagegen, die zweite Abrechnung zu bezahlen, da ja die entsprechende Leistung bezogen worden ist.
Doch… die Mühe wird gemacht, so dass rechtzeitig vom Kunden die Zählerstände übermittelt worden sind und nach 10 Arbeitstagen kommt die Rechnung ohne diese Stände zu berücksichtigen.
Die zweite Rechnung erscheint nach weiteren 10 Tagen, ohne dass die erste Rechnung zurückgezogen oder erklärt wird.
Ist das nicht dann „Pech“ für die Stadtwerke, da diese selbstverschuldet die Zählerstände nicht berüksichtigt haben?

Viele Grüße

Hallo,

Im Grunde spricht ja auch nichts dagegen, die zweite
Abrechnung zu bezahlen, da ja die entsprechende Leistung
bezogen worden ist.
-)

Ist das nicht dann „Pech“ für die Stadtwerke, da diese
selbstverschuldet die Zählerstände nicht berüksichtigt haben?

Nein, Pech gibt es im Gesdchäftsleben eher seltener. Und das ist gut so. Stell Dir einfach vor, die Stadwerke hätten Deinen Bedarf viiiel zu hoch eingeschätzt und die erste, geschätzte Rechnung hätte eine Forderung von, sagen wir einmal, 500 Euro für Dich bedeutet. Oder Du hättest Dich verschrieben bei den Zahlen. Oder, oder, oder. Dann würdest Du wahrscheinlich auch kaum sagen: Och, Pech für mich.

Die in Anspruch genommenen Leistungen sind zu bezahlen. Das ist der klarste Wege. Da (Stadwerke sind nunmal auch nur Unternehmen, wo Menschen arbeiten) eine falsche Rechnung vorab kommt, kommt leider vor.

lg
Richard

Hallo,

danke für die Antwort.

Grüße