Zwei selbständige Tätigkeiten

Werte Wissensgesellschaft,

jemand ist hauptberuflich als Freiberufler tätig. Daneben ist er noch in einem anderen Geschäftsfeld in Teilzeit angestellt. Und schließlich hat er noch eine freiberufliche Tätigkeit, die nichts mit den beiden anderen Feldern zu tun hat. Bisher hat er alle Einnahmen aus Selbständigkeit in der Steuererklärung zusammengeworfen. Ist es von Vorteil, diese in getrennten Anlagen aufzuführen?

Servus,

alldieweil der gesamte § 4 EStG auf den Betrieb abhebt, müssten hier eigentlich grundsätzlich zwei getrennte Gewinnermittlungen erstellt werden, weil es sich um zwei Betriebe handelt, die wirtschaftlich und technisch getrennt betrachtet werden können.

Wenn eine gemeinsame Gewinnermittlung für z.B. Anwaltskanzlei und Organistentätigkeit vom FA akzeptiert wird, gibt es aber zunächst keinen Anlass, das anders zu machen.

Unterschiede können sich ergeben, wenn eine der beiden freiberuflichen Tätigkeiten aufgegeben oder der zugehörige Betrieb veräußert wird - dann fallen Vergünstigungen weg, die bei Betriebsaufgabe gewährt werden, weil die beiden Tätigkeiten durch die gemeinsame Überschussrechnung zu einem Gesamtbetrieb erklärt worden sind, der dann halt nicht aufgegeben wird.

Falls eine der beiden freiberuflichen Tätigkeiten auf der Kippe von § 18 Abs 1 EStG balanciert, kann es natürlich auch fatal sein, wenn sie wegen der nur formalen Verquickung mit der anderen Tätigkeit auf sie abfärbt, falls sie als Gewerbebetrieb klassifiziert werden sollte.

Schöne Grüße

MM