Hallo,
folgendes Problem:
AN ist bei AG1 angestellt, hat gekündigt und nimmt nun zum Vertragsende die restlichen (anteiligen) Urlaubstage. Der Vertrag endet am 31.05. und der letzte Arbeitstag ist der 17.05.
Ab dem 23.05. läuft der Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber. Für die Zeit zwischen dem 23.05. und 31.05. bestehen nun zwei Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Beide Arbeitgeber haben der doppelten Tätigkeit für diesen Zeitraum zugestimmt.
Früher war es mal so, dass man dann zum Finanzamt ging, sich dort eine Lohnsteuerkarte mit Klasse VI geben lies und somit war das Problem geklärt.
Lohnsteuerkarten gibt es aber nicht mehr. Es ist nur die Lohnsteuerkarte aus 2010 mit Klasse I vorhanden.
Problematisch ist auch, dass AG1 in Ort A ist und AG2 in Ort B. Dazwischen sind 650km. Welches Finanzamt ist zuständig?