Zwei Sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen

Hallo,

folgendes Problem:

AN ist bei AG1 angestellt, hat gekündigt und nimmt nun zum Vertragsende die restlichen (anteiligen) Urlaubstage. Der Vertrag endet am 31.05. und der letzte Arbeitstag ist der 17.05.
Ab dem 23.05. läuft der Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber. Für die Zeit zwischen dem 23.05. und 31.05. bestehen nun zwei Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Beide Arbeitgeber haben der doppelten Tätigkeit für diesen Zeitraum zugestimmt.

Früher war es mal so, dass man dann zum Finanzamt ging, sich dort eine Lohnsteuerkarte mit Klasse VI geben lies und somit war das Problem geklärt.
Lohnsteuerkarten gibt es aber nicht mehr. Es ist nur die Lohnsteuerkarte aus 2010 mit Klasse I vorhanden.

Problematisch ist auch, dass AG1 in Ort A ist und AG2 in Ort B. Dazwischen sind 650km. Welches Finanzamt ist zuständig?

Hi!

Lohnsteuerkarten gibt es aber nicht mehr. Es ist nur die
Lohnsteuerkarte aus 2010 mit Klasse I vorhanden.

Dann geht man zum Finanzamt und lässt sich eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011“ ausstellen.

Problematisch ist auch, dass AG1 in Ort A ist und AG2 in Ort
B. Dazwischen sind 650km. Welches Finanzamt ist zuständig?

Das des Wohnorts.

Gruß
Guido

Ok, soweit habe ich das verstanden. Danke.

und weils so schön ist, noch eine Frage:

es gibt monatliche Sonderausgaben in Höhe von 169€ für ein berufserweiterndes Fernstudium (wie zb kaufmännischer Beruf und Studium der BWL) und bisher eine Monatskarte von 40€.
Nach dem Jobwechsel kostet die Monatskarte 183€.
Es treten also steuermindernde monatliche Belastungen in Höhe von rund 350€ auf. Diese können ja gleich als Freibetrag (oder so ähnlich) eingetragen werden, damit das monatliche steuerpflichtige Einkommen gemindert wird.
Diese sollen ab dem 01.06. gelten. Wie macht man das? Rechnung vom Fernstudium mitnehmen ist einfach machbar. Aber wie kann man die Kosten der Monatskarte, die ja noch nicht gekauft wurde, nachweisen. Genügt da ein Ausdruck aus dem Internet? Muss Arbeitsvertrag und Mietvertrag (der ja noch nicht vorhanden ist) vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass dies der tatsächliche Arbeitsweg ist?

Problematisch ist auch, dass AG1 in Ort A ist und AG2 in Ort
B. Dazwischen sind 650km. Welches Finanzamt ist zuständig?

Das des Wohnorts.

Welcher Wohnort gilt? Der Umzug ist vorläufig in die Wohnung des Lebensgefährten am 21.05.
Eine Ummeldung wird in den Tagen danach entsprechend passieren. Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz zu welchem Zeitpunkt? Zu dem Zeitraum, wo die doppelte Beschäftigung läuft oder der, der Ausstellung des Dokuments?

Welcher Wohnort gilt?

Der, an welchem man zum Zeitpunkt des Aufsuchens gemeldet ist.

AG 2 müßte ohne Vorlage der sog. LStKarte automatisch 6 anwenden.

Zuständig ist das FA am Wohnort des AN.