Zwei Steuererklärungen fällig?

Hallo,

ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich weiß hier nicht weiter –
und die Finanzritter mag ich nicht fragen: Gesetzt dem Fall, jemand
ist bis 30.6. eines Jahres angestellt tätig gewesen, wurde dann
selbstständig gemacht und war ab 1. Juli bis Jahresende freiberuflich
tätig. Muss der dann zwei Steuererklärungen abgeben? Was ist mit
seinem Arbeitszimmer, das ab der Jahreshälte der Mittelpunkt seiner
beruflichen Tätigkeit war: Wird dieses Arbeitszimmer steuerlich
zunächst unter Werbungskosten und dann unter Betriebsausgaben
behandelt?
Vielen Dank für eure Tipps!

Grüße
silversurfer

Die Einkommensteuer wird immer für ein Kalenderjahr ermitteln. Ganz egal was für Einkünfte man hatte, es sind immer die Jahreseinkünfte anzugeben.

Hier füllt man also für das Arbeitsverhältnis entsprechend die Anlage N aus. Für die freiberufliche Tätigkeit benötigt man eine Gewinnermittlung. Liegen die Einnahmen über 17500 Euro, muss die amtliche Anlage EÜR ausgefüllt werden. Die dort ermittelten Gewinne gehören dann auf die Anlage GSE Seite 2.

Evtl. kommt als weitere Steuerart noch die Umsatzsteuer in Frage.

Da die Tätigkeit dem Finanzamt wohl noch nicht gemeldet wurde, hier eine Broschüre:

http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/…

+++

Das Arbeitzimmer ist dann ab Beginn der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsausgaben ansetzbar.

Ab 2007 gelten hier andere Regeln. Das Az. muss dann den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellen. D. h. mindestens 90% der Tätigkeit müssen im Az. stattfinden.

Ein BMF Schreiben zu der Materie bis einschl. 2006 findet sich wie folgt:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/003,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

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Das Arbeitzimmer ist dann ab Beginn der freiberuflichen
Tätigkeit als Betriebsausgaben ansetzbar.

Ab 2007 gelten hier andere Regeln. Das Az. muss dann den
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen
Tätigkeit darstellen. D. h. mindestens 90% der Tätigkeit
müssen im Az. stattfinden.

Genau, und das dürfte den meisten Selbständigen schwer fallen, es sei denn, sie entwickeln zu Hause Software, sonst ist man doch eher beim Kunden vor Ort.
Aber man kann die Arbeitsmittel absetzen, wie Schreibtisch, Bürostuhl, PC, Scanner, Drucker, Telefon, Fax, Papier usw… evt. über Nutzungsdauer abschreiben.