Zwei Testamente

ist es überhaupt möglich 2 Testamente im europäischen Union zu errichten,eins in Deutschland und eins in dem Land, wo man Immobilien hat?

im Voraus Vielen Dank für Ihre Antworten
Fantazja

Hallo Fantazja,

ist es überhaupt möglich 2 Testamente im europäischen Union zu
errichten,eins in Deutschland und eins in dem Land, wo man
Immobilien hat?

Testamente kann man so viele schreiben, wie man Zeit hat.
Hinterlegen, darf man diese auch wo man will, man darf ein Testament auch unter einem Baum vergraben.

Rechtlich ist aber nur das jeweils neueste Testament gültig, welches der rechtlichen Form entspricht.

Wenn man mehrere Testamente verfasst, besteht das Problem, dass sie auch gefunden werden.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

au, haua, haua, hau, …

Wenn mehrere Testamente existieren gilt nicht ausschließlich das letzte. Vielmehr ist dann - bei mehreren formal gültigen Testamenten - zu ermitteln, ob durch ein nachgelagertes Testament ein früheres ergänzt, geändert oder ersetzt werden sollte. Dies sind immer spannende Geschichten.

Und um die Sache noch zu verkomplizieren, kann man diese mehreren Testamente auch noch über diverse Länder verteilen, wodurch sich dann zusätzlich die Frage stellt, unter welchem Recht diese verfasst sind, und welche Statuten dann kollisionsrechtlich für welche Anordnungen gelten.

Solche Dinge kommen leider vor, mit Absicht sie zu produzieren ist ein dermaßen großer Irrsinn, dass man dann eigentlich davon ausgehen müsste, dass da jemand nicht mehr testierfähig war.

Gruß vom Wiz

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vor allem stellt sich die Frage, welches denn gelten soll, falls sie einen unterschiedlichen Inhalt haben oder in unterschiedlichen Sprachen angefertigt sind und gewisse Bedeutungsunterschiede bestehen könnten.

Hallo vielen Dank für Ihre Antwort, jedoch Sie haben mich falsch verstanden bzw. ich habe mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte zwei notarielle Testamente, eins in der deutschen Sprache nach dem deutschen Recht, und das andere nach der polnischen Recht verfasst. Sie sollten beide in den entsprechenden Länder gültig sein.

und wenn in dem deutschen Testament nur um das deutsches Vermögen geht und in der polnischen um das polnische. Und wenn eine Person alles erbt? welche Probleme sollte da entstehen?

Hallo Wiz,

Wenn mehrere Testamente existieren gilt nicht ausschließlich
das letzte. Vielmehr ist dann - bei mehreren formal gültigen
Testamenten - zu ermitteln, ob durch ein nachgelagertes
Testament ein früheres ergänzt, geändert oder ersetzt werden
sollte. Dies sind immer spannende Geschichten.

Jain.
Zuerst muss das letzte gültig sein um feststellen zu können, dass es „nur“ eine Ergänzung eines früheren ist.
Aber lustig kanns werden …

Solche Dinge kommen leider vor, mit Absicht sie zu produzieren
ist ein dermaßen großer Irrsinn, dass man dann eigentlich
davon ausgehen müsste, dass da jemand nicht mehr testierfähig
war.

DAS ist dann der andere Aspekt.

Aber rechtlich gibt es keine Begrenzung für die Anzahl an Testamenten die man im Leben verfassen darf.

Es kann ja nachvollziehbar sein, dass ich ein Testament verfasse, dann etwas über einen der Begünstigten erfahre und nach einer Stunde deshalb mein Testament wieder ändere.

Aber wer Testamente schreibt wie andere Emails, muss sich schon die Frage erlauben, ob er einen an der Waffel hat und deshalb gar nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben erfüllt…

MfG Peter(TOO)

Hallo,

wenn wir hier von einem Deutschen reden, macht das wenig Sinn, weil das deutsche Internationale Privatrecht (Art. 25 EGBGB) besagt, dass bei der Beurteilung des anzuwendenden Erbrechts die Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person zum Zeitpunkt ihres Todes ausschlaggebend ist.

Es müsste dann durch Auslegung ermittelt werden, ob das Auslandstestament das Inlandstestament ergänzen sollte und ob die Vererbung von Auslandsimmobilien an einen anderen als den oder die Erben des deutschen Vermögens vielleicht als Vermächtnis ausgelegt werden kann.

(Testament 1: „Mein deutsches Vermögen erbt X“, Testament 2: „Mein ausländisches Vermögen erbt Y“ = „Mein Erbe ist X, aber die Finca … vermache ich Y“).

VG
EK

Hallo Peter,

gib doch einfach zu, dass die Formulierung:

Rechtlich ist aber nur das jeweils neueste Testament gültig, welches der rechtlichen Form entspricht.

falsch ist. Es kann durchaus zwei oder mehrere formal gültige Testamente geben, die einander nicht aufheben, sondern ergänzen/abändern. Dies kommt in der Praxis gar nicht so selten vor. Und daher steht im BGB auch drin, dass man nicht nur das jüngste gefundene Testament beim Nachlassgericht abliefern muss, sondern alle gefundenen Testamente (und dabei kann es einem dann passieren, dass ein Nachlassgericht entgegen der Meinung aller beteiligter sonstiger Juristen meint, dass das letzte Testament ungültig sei).

Gruß vom Wiz

Hallo,
ich verstehe nicht, welchen Sinn dieses Vorgehen haben sollte. Natürlich kann nach dt. Recht ein Testament ein anderes ergänzen, aber sieht das polnische Recht dies genau so? Zudem gilt im Internationalen Zivilrecht die Maxime keine Rechtsspaltungen zuzulassen, d.h. man würde ohnehin versuchen beide Testamente nach einem einheitlichen Recht zu behandel, was natürlich schwierig ist, wenn sie nach unterschiedlichen Rechtssystemen aufgesetzt worden sind. Es stellt sich auch die Frage, ob beide Rechtssysteme so kompatibel sind, dass man überschneidungsfrei auf diesem Wege überhaupt zu einer einheitlichen und abschließenden Regelung kommen kann. Als in Erbrecht und IPR nicht ganz unbewandert, würde ich dringend empfehlen, die Finger von solchen Spielchen zu lassen, wenn man will, dass am Ende auch das rauskommt, was man erreichen wollte. Besser ist es, sich vorher über die Anwendbarkeit der beiden Rechtsordnungen zu informieren, und das Testament dann nach den Gesetzen aufzusetzen, die von beiden Staaten als hierfür zuständig angesehen werden, ggf. kann man auch Klauseln vorsehen, wonach im Zweifelsfall unter Anwendung des anderen Rechts hiernach Regelungen vorgesehen sind.

Gruß vom Wiz

und wenn in dem deutschen Testament nur um das deutsches
Vermögen geht und in der polnischen um das polnische. Und
wenn eine Person alles erbt? welche Probleme sollte da
entstehen?

Die Auslegung, wie das Schweigen des Testamentes im jeweiligen land zu dem nicht geregelten Vermögen zu deuten ist. das können unterscheidliche rechtsordnungen ganz unterscheidlich sehen.

Aus deutscher Sicht würde man - kommt auf die Formulierung an - wohl gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht für das nicht ausdrücklich erwähnte Vermögen annehmen. Was man in Polen dazu sagt, weiß nicht.

Diese Methode kann nur Chaos verursachen…oder will man jeweils andere Folgen vortäuschen, um ErbStG zu umgehen?