nehmen wir mal an Mister X hat zwei Unfallversicherungen, sagen wir mal bei der AXA und DEVK. Es sind einfache 08/15-Policen, das was einem Angeboten wurde, wurde auch genommen, ohne irgednwelche Extras. Es zahlen beide laut Police Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, usw… . Mister X hat jetzt einen schweren Unfall gehabt.
Zahlen beide Versicherungen?
Muss man der anderen Versicherung mitteilen, dass es auch eine andere Unfallversicherung gibt?
Hallo, bei Abschluß einer Unfallvers. wird meist gefragt, ob schon
Versicherung bei einer anderen Gesellschaft besteht. Schau mal in
die Antragsunterlagen. Gruß
Ja tatsächlich ist es wirklich so, dass man nicht mitteilen muss das eine andere Unfallversicherung besteht. Es fällt nicht unter die vorvertragliche Anzeigepflicht. Wenn also einer zwei Unfallversicherungen bestehen hat, können auch daraus Leistungen bezogen werden.
Aber WENN danach gefragt wird, sei es bei Antragstellung oder bei der Schadenabwicklung, ist das entsprechend zu beántworten. Auch wenn es bei dieser Vers-Art keine Doppelversicherung gibt, hat der VR ein berechtigtes Interesse an dieser Information.
Daher ist die schlichte gegebene Antwort m. E. falsch.