leider konnte mir Google bisher nicht helfen vielleicht kann mir jemand hier helfen.
Ich habe folgende Frage:
Ich habe ein Versicherungsbüro. Nun möchte ich ein weiteres Unternehmen Immobilienvermittlung zusätzlich gründen. Was muss ich beachten, wenn beide Unternehmen in den gleichen Räumlichkeiten mit den gleichen Mitarbeitern geführt werden?
Muss ich die Kosten teilen oder kann die Bürokosten ein Unternehmen übernehmen?
Hallo,
kann leider keine rechtssichere Auskunft geben. Vernünftig erscheint mir aber, wenn die Kosten geteilt werden. Damit entgeht man ev. unangenehmen Fragen des Finanzamtes. Gleichzeitig kann man sauber getrennt die Kosten für GWG und ähnl. auflisten, sowie separate Abschreibungen (die ev. höher ausfallen können) tätigen.
Mehr kann ich leider nicht sagen.
Grüße
mr.timer.
Hallo,
ich kenne mich damit leider nicht aus, denke aber, dass du die Kosten nach einem sinnvollen Verteilunsgschlüssel (z.B. Mitarbeiter oder Bürofläche) aufteilen musst. Alles andere würde ja eine Gewinnverschiebung (zwischen den Unternehmen) bedeuten und dies versucht unter Steuerrecht - aus gutem Grund - zu vermeiden.
Hoffe, das hilft.
Viel Erfolg!
Roger
Sinnvoll wäre es, wenn die Kosten entsprechend dem Arbeitsaufkommen geteilt würden. Das gilt sowohl für die Personalkosten, als auch für die Bürokosten.
Wenn bei der Immobilienfirma nur Erträge und viel zu wenig Aufwendungen (da kein Personalaufwand und kein Aufwand für Büro etc.)gebucht werden, führt das zu einer verfälschten Ergebnisermittlung.
Herzliche Grüße
generell ist es kein Problem, wenn sich ein Büro zwei Gesellschaften mit den gleichen Mitarbeitern teilt.
Am einfachsten ist meines Erachtens die Abrechnung über eine GmbH, aber das beinhaltet auch, dass es nicht publik werden kann, dass sie zwei Gesellschaften nutzen.
Zu den Details aber am besten nochmal den Steuerberater befragen.
werden die Unternehmen als Einzelunternehmen geführt oder ist z.B. das Versicherungsbüro eine GmbH und die Imobilienvermittlung eine zweite GmbH?
Bei einem bestehenden Einzelunternehmen kommt der Geschäftszweig Immobilienvermittlung einfach dazu, d.h. zu den Umsätzen aus der Versicherungstätigkeit kommen die Umsätze aus der Immovermittlung dazu. In der Bilanz (GuV) kann man aus Gründen der Übersichtlichkeit (und weil man es vermutlich auch für sich selbst trennt, um zu erfahren, ob es sich lohnt) die Umsätze auftrennen, aber die Kosten müssen meines Wissens nicht aufgetrennt werden.
Etwas komplizierter wäre die Sache, wenn das Unternehmen eine GmbH wäre, da müsste man die Kosten trennen (z.B. stellt die eine GmbH der anderen die Kosten in Rechnung oder man trennt nach den Anteilen der Umsätze auf). Auch da gibt es m.W. keine konkreten Vorschriften.
Wenn Sie Einzelunternehmer sind, ändert sich nicht viel.
Einen Mitarbeiter können Sie aber nur bei einem Unternehmen beschäftigen, sonst LSt-Klasse VI, das wäre sehr ungünstig.
Sie müssten dann 2 Gewinnermittlungen machen, die Kosten teilen und ggf. einen 2. IHK-Beitrag zahlen.
Wenn Sie als Immobilienmakler umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie ggf. USt-Voranmeldungen abgeben.
Die Kosten können Sie teilen, allerdings haben Sie dann immer einen Teil, für den Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (Versicherungsmakler) und einen Teil, für den Sie vorsteuerabzugsberechtig sind (Immobilienmakler). Das Finanzamt wird die Aufteilung daher genau beäugen.
Hallo,tut mir leid ,da muss auf so viel geachtet werden,kann da keine Hilfe leisten,da müsste der Steuerberater besser Bescheid wissen.
liebe Grüsse und viel Glück !!!
also DAS ist ein Fall für den Steuerberater.
Hier geht es um Steuerberatung.
Der einzige, der da noch kostenlos helfen kann ist Dein Ssachbearbeiter beim Finanzamt höchst-da-selbst.
Der muß Dir kostenlos weiterhelfen und der darf das auch.
Wahrscheinlich wirst du die Kosten anteilig zum Umsatz aufteilen müssen.
mfg
Mentat1
Ich habe folgende Frage:
Ich habe ein Versicherungsbüro. Nun möchte ich ein weiteres
Unternehmen Immobilienvermittlung zusätzlich gründen. Was muss
ich beachten, wenn beide Unternehmen in den gleichen
Räumlichkeiten mit den gleichen Mitarbeitern geführt werden?
Muss ich die Kosten teilen oder kann die Bürokosten ein
Unternehmen übernehmen?
Möchtest Du eine getrennte Buchhaltung machen? Ansonsten kannst Du die Kosten doch einfach zusammenlaufen lassen.
Da gibt es mehrere Antwortmöglichkeiten so dass ein Besuch bei einem Steuerberater Deines Vertrauens hier der richtige Weg wäre.