Zwei unterschiedliche NK Abrechnungen f 2006

Mal angenommen ein Vermieter vermietet eine Wohnung und nimmt Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von 100,-EUR. Nach 8 Monaten würde ein Mieterwechsel stattfinden und er würde mit den anderen Mietern selben Vertrag schließen und selbe NK Vorauszahlung erheben.
Nach Auszug beider Parteien würden die Parteien zufällig feststellen, dass er für das Jahr 2006 für die einen 8 Monate 3,03 EUR für Abwasser berechnet hat und keine Anteile für Grundsteuer und Versicherungen und bei der anderen Partei dafür für die restlichen 4 Monate 2,83 EUR fürs Abwasser und dafür aber Versicherungen und Grundsteuer. Wäre das zulässig für einen Abrechnungszeitraum zwei so unterschiedliche Abrechnungen zu machen?
2,83 EUR wäre übrigens der korrekte Betrag für Abwasser und könnte der Vermieter theoretisch bei den anderen die Kosten für Versicherung usw. noch nachfordern???

Hallo,

wenn der VM einem Mieter Versicherungen berechnet, dem anderen nicht, dürfte dies an den Vereinbarungen im Mietvertrag liegen.

Abwasser ist allerdings in unterschiedlicher Höhe unlogisch und eine Abrechnung ist hier wohl falsch.

Gruss Günter

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Hallo,

wenn der VM einem Mieter Versicherungen berechnet, dem anderen
nicht, dürfte dies an den Vereinbarungen im Mietvertrag
liegen

Aber mal angenommen, beide Mietverträge sind identisch! Kann man es be idem einen vergessen und bei dem anderen nicht???

Abwasser ist allerdings in unterschiedlicher Höhe unlogisch
und eine Abrechnung ist hier wohl falsch.

Gruss Günter

Hallo,

der Vermieter hat die Möglichkeit, egal was er vereinbart hat, umlagefähige Kosten abzurechnen oder diese Positionen ( einzelne Positionen ) einem Mieter zu erlassen. Daraus entsteht einem anderen Mieter kein Ansprch auf Gleichbehnadlung. Letztlich kann nämlich der Hintergrund solcher Vorgänge auch an der unterschiedlichen Höhe der Quadratmeterpreise und/oder anderen Vereinbarungen liegen.

Gruss Günter

Bei Abwasser ist allerdings klar, dass nur der Preis berechnet werden darf, der auch wirklich vom VM zu zahlen war. Notfalls Belegensicht verlangen.

Gruss Günter

wenn der VM einem Mieter Versicherungen berechnet, dem anderen
nicht, dürfte dies an den Vereinbarungen im Mietvertrag
liegen

Aber mal angenommen, beide Mietverträge sind identisch! Kann
man es be idem einen vergessen und bei dem anderen nicht???

Abwasser ist allerdings in unterschiedlicher Höhe unlogisch
und eine Abrechnung ist hier wohl falsch.

Gruss Günter