Hallo follgender Fall,
Guterman ist mit dem eigenen Auto unterwegs zur Arbeit, drei Spurrige Straße, er fährt auf der mittleren Spur, linke Spur nur für linksabbieger. Von rechts möchte eine junge Dame überholen, schätzt das Überholmanöver einwenig falsch ein und es kommt zu einer Kolission vorne rechts beim Fahrzeug vom Guterman bzw. hinten rechts bei junge Dame. Polizei kommt, Verwanungsgeld für die junge Dame wegen falschen Spurwechsels.
Keine Personenschäden.
Frage 1: Wer trägt die Schuld beim Verkehrsunfall?
Vermeindlicher leichter Blechschaden auf ersten Blick.
Kostenvoranschlag bei Vertragswerkstatt ergibt 1500 euro
Gegnerische Versicherung stellt sich Quer und möchte das Auto „besichtigen“.
Fall nicht abgeschlossen.
Fall 2: zwei Wochen nach dem Unfall, gerät Guterman erneut in ein Verkehrsunfall. An einer Kreuzung, beide Verkehrsteinhmer haben grüne Ampel. junge Frau möchte gerade aus fahren kommt aus entgegengesetzter Richtung. Guterman möchte links abbiegen. Trotz vollbremsung kommt es zum Crash vorne links bei Guterman bzw. seitlich junge Frau. Beide Autos Totalschaden. Krankenwagen,Feuerwehr,Polizei,Abschleppwagen.
Personenschaden junge Frau: Schleudertraume. Guterman:geringfügig bis keine
Frage 2: Wer trägt die Schuld beim Verkehrsunfall?
Frahe 3: Kann Guterman seine Schadensansprüche aus dem ersten Unfall geltend machen, trotz totalschaden des Fahrzeugs?
Frage 4: Wer trägt die Abschleppkosten?
Mfg
LuckySoul