Zwei verschiedene Gutachten von MDK ?

Kann es sein das der MDK zwei verschiedene Beurteilungen abgibt. Dem Arbeitsunfahigen wurde bis auf weiteres arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Er hat es schriftlich für seinen Arzt bekommen. Nun schreibt die Krankenkasse das der MDK Ihnen mitgeteilt hat das er wieder ab dem 26.02.arbeitsfähig ist und sie nur bis zum 25.02 Krankengeld zahlen. Dabei brauchten sie bis jetzt ja noch garnicht zahlen wegen Lohnfortzahlung.
Kennt sich damit jemand aus??

Ich vermute, da ich es selbst erlebt habe, dass die Krankenkasse blufft. Bitte umgehend der Kasse den Bescheid mit der AU vom MDK und Arzt zusenden. Den Hinweis darauf, sollte eine andere Begutachtung vorliegen diese Bitte umgehend zur Prüfung zusenden, die ein Sozialanwalt vornehmen soll.

Dann knicken die ein und es war ein Versehen.
Viel Erfolg.
khwh1

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Hi,

theoretisch kann das vorkommen. Aber wenn der MDK ihm sagt, dass er bis auf weiteres AU ist, ist er es doch bis zum 25.02.

Ich würde einfach mal bei der KK nachfragen.

Kann es sich um ein Folgegutachten handeln? Oder war die erste Stellungnahme vielleicht nur eine Kurzuntersuchung (so eine 10-15 Minuten-Untersuchung)? Dann kann es durchaus zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen… so eine ärztliche Stellungnahme gilt ja nicht auf ewig…

Gruß, Christian

Vielen Dank für deine Antwort.
Nein, es ist kein folgegutachten die KK bezieht sich auf die selbe Untersuchung ( es gab nur eine). Der MDK hat mir ein Schriftstück mitgegeben wo drauf steht: Sie wurden am 11.02 untersucht.Auf Grund des dabei erhobenen Befundes besteht weiterhin Arbeiitsunfähigkeit.

Diesen Abstazt hat er angekreutzt und mir gesagt das ich das dem Arzt geben soll damit er mich weiterhin krankschreiben darf.

Den zweiten Absatz auf dem Schreiben hat er durchgestrichen. Dort steht:
Auf Grund des dabei erhobenen Befundes habe ich der Krankenkasse mitgeteilt, das die Arbeitsunfähigkeit am… endet,da eine Wiederaufnahme der zuletzt ausgeübten Tätigkeit, bzw Vermittlung duurch das Arbeitsamt wieder möglich ist. Wie gesagt das hat er durchgestrichen und kein Datum eingetragen.

Ich weis das das nicht ewig gilt,will auch nicht ewig Au sein, aber die KK macht schon druck seit der zweiten AU Woche. Muß ständig zu irgendwelchen Terminen bei denen antanzenschickt mir Gesetzes auszüge das ich zur Mitwirkung verpflichtet bin, wollen mir angeblich helfen bei der Genesung haben aber keine Informationsvorschläge ( darum geht es angeblich in Ihren Briefen) für mich. Sie machen nichts als Streß.
Sorry ist etwas lang geworden.:Kann es sich um ein Folgeutachten handeln? Oder war die erste

Stellungnahme vielleicht nur eine Kurzuntersuchung (so eine
10-15 Minuten-Untersuchung)? Dann kann es durchaus zu
unterschiedlichen Beurteilungen kommen… so eine ärztliche
Stellungnahme gilt ja nicht auf ewig…

Gruß, Christian

Vielen dank für die Antwort. Die machen schon seit der zweiten AU Woche Druck,dabei mußten sie noch garnicht zahlen ( Lohnfortzahlung noch bis ende der Woche). In dem Schreiben vom MDK das ich dem Arzt geben soll ist der absatzt angekreutz: Auf Grund des dabei erhobenen Befundes besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit. der ander Absatzt wo der MDK ein Datum eisezt wann die Arbeitsunfähigkeit endet ist durchgestrichen.Meinem Arzt teilt die KK ebenfalls mit das er mich nur bis zum 25.02 krankschreiben darf. Desweitern soll ich denen den Auszahlungsschein unterschrieben einreichen, dabei haben sie den noch garnicht geschickt.
Werde wohl tatsächlich einen Anwalt einschalten.
LG und bessten dank nochmal

Hallo … das klingt doch sehr nach AOK (oder evtl. noch Barmer). Die Untersuchung war, so wie du es beschreibst, eine Kurzuntersuchung (symptombezogene Befragung und Untersuchung). Die Kasse bekommt ein paar Informationen mehr als du, aber auch keine Gutachten. In der Info für die Kasse kann z.B. gestanden haben: weiter arbeitsunfähig, für 1-2 Wochen oder dergleichen. Daraus hat die Kasse dann das Ende der Arbeitsunfähigkeit abgeleitet, oder der MDK hat noch ein Gutachten nach Aktenlage geschrieben, wobei dann die Kurzuntersuchung und die Unterlagen berücksichtigt werden, die Dein Arzt schickt. Wenn du nicht einverstanden bist, kann dein Arzt ein Zweitgutachten beantragen, ohne dass du Widerspruch erheben mußt. Für die Zeit bis das Zeitgutachten fertig ist, bist du dann noch weiter arbeitsunfähig, solange dein Arzt dir das bescheinigt. Aber achtung: der Antrag auf das Zweitgutachten muß umgehend erfolgen.

Gruß und alles Gute, Christian

Sorry, tut mir leid, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.

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Ein Anruf bei der Krankenkasse, ob sie es unbedingt wünschn, dass ein anwaltliches Einschreiten gewünscht wird würde ich noch durchführen. Unbedingt immer Namen des Ansprechpartners, mit Datum und Uhrzeit notieren. Die mündlichen Bescheide kurz und präzise schriftlich (Email reicht)bestätigen. Oder auch ein Fax ist nicht schlecht, wenn dies beim Empfänger ankommt hat es das halbe Haus gelesen.
Viel Erfolg
khwh1

Vielen dank für die Antwort. Die machen schon seit der zweiten

AU Woche Druck,dabei mußten sie noch garnicht zahlen (
Lohnfortzahlung noch bis ende der Woche). In dem Schreiben vom
MDK das ich dem Arzt geben soll ist der absatzt angekreutz:
Auf Grund des dabei erhobenen Befundes besteht weiterhin
Arbeitsunfähigkeit. der ander Absatzt wo der MDK ein Datum
eisezt wann die Arbeitsunfähigkeit endet ist
durchgestrichen.Meinem Arzt teilt die KK ebenfalls mit das er
mich nur bis zum 25.02 krankschreiben darf. Desweitern soll
ich denen den Auszahlungsschein unterschrieben einreichen,
dabei haben sie den noch garnicht geschickt.
Werde wohl tatsächlich einen Anwalt einschalten.
LG und bessten dank nochmal

Ehe ich vergesse, darau hinzuweisen, der Arzt entscheidet, wie lange krank geschrieben wird. Nicht die Kasse. Diese kann höchsten den MDK zur Begutachtung einbeziehen, doch der Arzt kann jederzeit wieder krank schreiben. Vor allem ist eine Aufhebung der Krankschreibung, ohne persönliche Begutachtung, mehr als strittig.
Das sollte man der Kasse einmal mitteilen und dabei fragen, ob der Verfasser des Schreibens selbst Arzt ist. Sicherlich nocht, sondern nur Sachbearbeiter. Den Auszahlungsschein schickt die Kasdse auf telefonische Anforderung sofort zu.#
mfG
khwh1

Guten Abend

Mache mich Morgen mal schlau und melde mich
wieder bei Ihnen
Grüße
Thorsten

Danke für deine Antwort. Wundere mich nur das er auf meinem Schriftstück kein Datum eingetragen hat sondern den Abschnitt durchgestrichen hat
Besten Dank und Lg :Hi,

theoretisch kann das vorkommen. Aber wenn der MDK ihm sagt,
dass er bis auf weiteres AU ist, ist er es doch bis zum 25.02.

Ich würde einfach mal bei der KK nachfragen.

Danke für die Antwort ja es ist die A… Das kilngt ja als wenn die dafür bekannt ist. Es handelte sich beim MDK ( servicestelle AU) nur um eine Befragung ( Symptome ,Grund ,was weiter als Behandlung geplahnt ist,da es sich um eine psychische sache handelt).
Wie gesagt, er gab mir das Schriftstück für meinen Arzt, mit den Worten damit er mich weiter krankschreiben darf( so wörtlich)
In diesem Schriftstück ist der Absatz wo er ein Datum eintragen kann, wann die arbeitsfähigkeit wieder beginnt durchgestrichen, und weiter arbeitsunfähig angekreutzt.
Die KK schickt meinem Arzt eine Kopie von dem Schreiben was sie mir geschickt haben, das er mich nur noch bis 25.02 krankschreiben darf. Ich war am 11.02 Beim MDK und habe bereits am 13.02 den Brief von der KK bekommen.Die habens echt eilig.
Bin mal gespannt was mein ASrzt dazu sagt.
Sorry ist etwas lang geworden.
Besten dank nochmal.

Das kann durchaus sein. Der MDK hat bestimmte Beurteilungskriterien und Maßstäbe, aber jeder beurteilende Arzt kann diese unterschiedlich interpretieren. Und dann kommt es noch darauf an, wie die Begutachtung erfolgte. Nach Aktenlage oder nach körperlicher Untersuchung. Gegen die Entscheidung des MDK kann der behandelnde Arzt Widerspruch einlegen.

Danke für die Antwort. Es hat lediglich ein Gespräch mit einem Arzt des MDK stattgefunden also hat der gleiche Arzt der mir das Schreibenausgefüllt hat, auch den Befund für die KK geschrieben.
Lg

Dies kann tatsächlich so sein, z.B. wenn neue Arztberichte vorliegen oder Entlassungsberichte oder eine Therapie abgeschlossen ist. Dann prüft der MDK erneut die AU und kommt eventuell zu dem Ergebnis, dass der Kunde wieder arbeitsfähig ist. Dies ist auch wichtig, wenn noch kein Krankengeld gezahlt wird, weil man dann unentschuldigt der Arbeit fern bleibt.

Kenn mich leider damit nicht aus!