Zwei Werkstudententätigkeiten möglich?

Hallo

ich habe eine Frage zur Tätigkeit als Werkstudent. Ich bin zur Zeit 20h als Werkstudent bei Unternehmen A tätig. Da ich am Ende meines Studiums bin und noch noch eine Studienarbeit und die Diplomarbeit machen muss, habe ich keine Vorlesungen mehr und somit viel Freizeit.

Nun habe ich von Unternehmen B ein Angebot für eine Studienarbeit erhalten. Diese wollen mir für die Dauer von 3 Monaten (Dauer der Studienarbeit) einen Werkstudentenvertrag anbieten. Ich arbeite nicht in diesem Unternehmen sonder von zu Hause muss aber einmal die Woche zur Besprechung dort hin.

Ist es möglich den zweiten Werkstudentenvertrag einzugehen? In den Semesterferien kann ich - soweit ich weiß - mehr als 20h arbeiten (und da ich keine Vorlesungen mehr habe ist es ja theoretisch das gleiche wie Semesterferien).
Was für Konsequenzen hätte ich, wenn ich diesen zweiten Vertrag eingehe?
Welche anderen Möglichkeiten würden mir zur Verfügung stehen?

Vielen Dank

Frag doch einfach A ob der was gegen Arbeit bei B hat,
das ist die unkomplizierteste Form denke ich mal?!

Gruss
Andreas

Es ust kein Problem für beide Unternehmen. Die Frage bezog sich viel mehr auf die arbeits- und steuerrechtliche Konsequenz und Möglichkeit.

Danke

Hallo,

leider kann ich nicht weiter helfen. Sorry

Mfg
Michelle

Da kann ich leider nicht helfen.

Sorry SL 1983,
da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich würde den Betriebsrat eines der Betriebe kontaktieren, der kann evtl. weiterhelfen oder weiss, wo man sich dazu schlau machen kann (evtl. Gewerkschaft, IHK etc).
CU
pleitier

Hallo
Leider bin ich da nicht auf dem laufenden und kann dir keine für dich hilfreichen Tipps geben sorry
LG Mausi

Ich kann diese Frage nicht beantworten.
Tip: Frage beim Finanzamt nach, das ist Kostenlos!

LG Joachim

Hallo,arbeitsrechtlich kann ich dies nicht bewerten.
Sinnvoll ist aber, der Firma A mitzuteilen, dass Sie in der Firma B als Werkstudent arbeiten (ohne Anwesenheitspflicht)um Ihre Diplomarbeit zu schreiben.
Sie können es auch verschweigen, hätte aber, wenn die Firma A dahinter kommt, ein kleines Geschmäkle.
Gruß
J.D.

Hallo,
steuerlich spricht nichts dagegen, wenn man mehrere Tätigkeiten nebeneinander hat. Die kann man dann selbständig oder nichtselbständig ausüben. Wenn man sie nichtselbständig als Arbeitnehmer ausübt, dann braucht man eine Lohnsteuerkarte. Für die zweite Arbeit benötigt man eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI. Hier zahlt man zuerst sehr hohe Steuern, die man durch eine Steuererklärung teilweise zurück erhält.
Gruß