Zwei Wochen Kündigungsfrist

Hallo

Wenn im Arbeitsvertrag steht:" Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden".

bedeutet das dann, wenn ich morgen, am 07.12.09 kündigen würde (Arbeitnehmer) dann würde ich nach 14 Tagen (21.12.09) raus sein (Da 21. wieder ein Montag ist müsste ich also nur bis zum Freitag, 18.12 arbeiten)

oder bedeuten diese „Zwei Wochen“ = 14 Arbeitstage, also fast drei Wochen?

Mit freundlichen Grüßen

Jan

Hallo

2 Wochen sind 14 Kalendertage.

Eine Kü am 07.12. beendet das AV zum 21.12. Ergo müsste man am 21.12. auch noch arbeiten.

Gruß,
LeoLo