Hallo
Wenn im Arbeitsvertrag steht:" Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beidseitig mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden".
bedeutet das dann, wenn ich morgen, am 07.12.09 kündigen würde (Arbeitnehmer) dann würde ich nach 14 Tagen (21.12.09) raus sein (Da 21. wieder ein Montag ist müsste ich also nur bis zum Freitag, 18.12 arbeiten)
oder bedeuten diese „Zwei Wochen“ = 14 Arbeitstage, also fast drei Wochen?
Mit freundlichen Grüßen
Jan