Zwei Wohnungen, ein Büro und die Fahrtkosten?

Angenommen ein Freiberufler hat eine Wohnung in der er bis jetzt sein Arbeitszimmer eingerichtet hat, welches voll Abzugsberechtigt ist. Bis vor einem 3/4 Jahr lebt und arbeitet er in dieser Wohnung (nach wie vor erster Wohnsitz in Hessen).

Wie es das Leben so will, lernt der Freiberufler einen neuen Partner kennen und entscheidet sich seinen Kleiderschrank von Wohnung X in Wohnung y zu verlegen und nun dort im 60 km entfernten Ort zu leben. Hier hat er bereits auch seinen zweiten Wohnsitz (in Rheinlandpfalz) angemeldet.

Was ist jetzt mit den Fahrten zwischen Wohnung y und der nur noch als Büro genutzten Wohnung x? Können die von den Einnahmen der Firma abgezogen werden?

Was passiert mit der Wohnung x, die nur noch als Büro genutzt wird? Können ab diesem Zeitpunkt alle Ausgaben (Miete etc.) voll von den Einnahmen abgezogen werden? Da es sich ja jetzt quasi nicht mehr um eine Arbeitszimmer, sondern um eine Büro handelt.

Der Freiberufler ist gerade auf der Suche nach einem neuen Büro, hat aber noch keines gefunden und ist daher auf die aktuell teureren Räume noch angewiesen. Da jetzt ja keine private Nutzung mehr vorliegt, wird unter anderem der verbleibende Raum für Kundenkontakte genutzt.

Wenn hier irgendwelche Abzüge von den Einnahmen möglich sind, wie erklärt man das am besten dem Finanzamt?

Danke für Eure Antworten!!!

hallo,

also fasse ich mal zusammen, es gibt eine wohnung incl. arbeitszimmer (bisher beschränkte abzugsfähigkeit), diese wird zum „nur-büro“, gleichzeitig wird die „wohnung“ zur freundin ausgelagert.

hmmm… als finanzbeamter (ich bin keiner) würde ich das grübeln bekommen. prima facie sieht es so aus, als ob die kosten der ganzen wohnung als betriebsausgaben angesetzt werden sollen.

warum statt arbeitszimmer nun ganzes mehr-raum-büro nötig?
und wie ist der wohnsitz bei der freundin? wirklich dauerhaft?
oder steht da nur „ein“ schrank? wenn ja, wo steht der rest? sollten nur ein paar wenige privat-sachen im büro sein, wird die vollabzugsfähigkeit scheitern.

alles muss „sauber“ sein, im büro sollte tatsächlich kein wohnungs-krempel mehr sein. da in dem „büro“ ja sicherlich bad und küche sind, ist schon die zahnbürste, eine unterhose und eine matratze der grosse fehler und führt zur nichtabziehbarkeit (m.E.).

die fahrten von der wohnung der freundin würde ich mit einem ordentlichen fahrtenbuch nachweisen. denn das vorhandensein von wohnungsbedarf in der wohnung (s.o.) führt dazu, das natürlich auch die summe der fahrten wohnung-arbeit angezweifelt werden.

nebenbei bemerkt: die finanzverwaltung kennt mehr „steuersparmodelle“ als man glaubt und weiss genau wo sie prüfen soll!

gruss vom

showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

also fasse ich mal zusammen, es gibt eine wohnung incl.
arbeitszimmer (bisher beschränkte abzugsfähigkeit)

Das Arbeitszimmer ist voll abzugsfähig, da Mittelpunkt der Tätigkeit, also habe ich die Kosten bis her auch immer prozentual von den Mietksoten etc. angegeben.

, diese wird

zum „nur-büro“, gleichzeitig wird die „wohnung“ zur freundin
ausgelagert.

hmmm… als finanzbeamter (ich bin keiner) würde ich das
grübeln bekommen. prima facie sieht es so aus, als ob die
kosten der ganzen wohnung als betriebsausgaben angesetzt
werden sollen.

Ja, genau das war die Frage, ob das geht.

warum statt arbeitszimmer nun ganzes mehr-raum-büro nötig?

Bin eh auf der Suche nach nem neuen Büro, da das Arbeitszimmer zu klein ist und mehr Platz benötigt wird. Die ehemalige Wohnung jedoch im Gnazen eine Ecke zu groß ist…

und wie ist der wohnsitz bei der freundin? wirklich dauerhaft?
oder steht da nur „ein“ schrank? wenn ja, wo steht der rest?

Einzug beim Freund ist dauerhaft. Im der alten Wohnung stehen lediglich in einem Raum noch ein paar Sachen, die nach und nach veräußert werden.

sollten nur ein paar wenige privat-sachen im büro sein, wird
die vollabzugsfähigkeit scheitern.

alles muss „sauber“ sein, im büro sollte tatsächlich kein
wohnungs-krempel mehr sein. da in dem „büro“ ja sicherlich bad
und küche sind, ist schon die zahnbürste, eine unterhose und
eine matratze der grosse fehler und führt zur
nichtabziehbarkeit (m.E.).

Warum darf in einem Büro ken Sofa oder gar die Zahnbürste stehen??? Das war bis jetzt überall wo ich gearbeitet habe der Fall, dass es Räume mit Schreibtischen und wohnlcihe Räume gab. Da ich jetzt keinen privaten Krempel mehr in der Wohnung stehen habe, wird das ehemalige Wohnzimme und Esszimmer inklusive alter Möbel als Besprechnungsraum genutzt.

die fahrten von der wohnung der freundin würde ich mit einem
ordentlichen fahrtenbuch nachweisen. denn das vorhandensein
von wohnungsbedarf in der wohnung (s.o.) führt dazu, das
natürlich auch die summe der fahrten wohnung-arbeit
angezweifelt werden.

nebenbei bemerkt: die finanzverwaltung kennt mehr
„steuersparmodelle“ als man glaubt und weiss genau wo sie
prüfen soll!

Das soll hier auch nicht das rundum sorglos Steuersparmodell werden, sondern ich komme aktuell wirklich nicht von der alten Wohnung los!!! Und so genannter Lebensmittelpunkt ist beim Freund. Wäre halt schön, wenn man da zumindest einen Teil der Kosten irgendwie geltend machen könnte.

gruss vom

showbee

Angenommen ein Freiberufler hat eine Wohnung in der er bis
jetzt sein Arbeitszimmer eingerichtet hat, welches voll
Abzugsberechtigt ist. Bis vor einem 3/4 Jahr lebt und arbeitet
er in dieser Wohnung (nach wie vor erster Wohnsitz in Hessen).

Wie es das Leben so will, lernt der Freiberufler einen neuen
Partner kennen und entscheidet sich seinen Kleiderschrank von
Wohnung X in Wohnung y zu verlegen und nun dort im 60 km
entfernten Ort zu leben. Hier hat er bereits auch seinen
zweiten Wohnsitz (in Rheinlandpfalz) angemeldet.

Was ist jetzt mit den Fahrten zwischen Wohnung y und der nur
noch als Büro genutzten Wohnung x? Können die von den
Einnahmen der Firma abgezogen werden?

Was passiert mit der Wohnung x, die nur noch als Büro genutzt
wird? Können ab diesem Zeitpunkt alle Ausgaben (Miete etc.)
voll von den Einnahmen abgezogen werden? Da es sich ja jetzt
quasi nicht mehr um eine Arbeitszimmer, sondern um eine Büro
handelt.

Der Freiberufler ist gerade auf der Suche nach einem neuen
Büro, hat aber noch keines gefunden und ist daher auf die
aktuell teureren Räume noch angewiesen. Da jetzt ja keine
private Nutzung mehr vorliegt, wird unter anderem der
verbleibende Raum für Kundenkontakte genutzt.

Wenn hier irgendwelche Abzüge von den Einnahmen möglich sind,
wie erklärt man das am besten dem Finanzamt?

Danke für Eure Antworten!!!