Hallo zusammen,
Unser Zweifamilienhaus hat einen Kabelanschluss für
einen Haushalt.Vor kurzem hat mein behinderter Sohn die
Zweite Wohnung bezogen.Mein Sohn arbeitet in einer WfbM.
Da er Grundsicherung bekommt,bestand das Grundsicherungs
amt auf einen Mietvertrag.Meine Frage wäre: Muss mein
Sohn auf Grund des Mietvertrags nun Kabelgebühren bezahlen.
Bemerkung:Auf Grund seiner Behinderung,ist er nicht in
der Lage,den Haushalt selber zu führen.
Mit freundlichen Grüßen