Zwei Zahnersatzversicherungen

Hallo,

ein natürlich völlig fiktiver Patient hat schon seit x Jahren eine Zahnersatzversicherung, die dann dreissig Prozent zahlt, wenn die GKV in Vorleistung geht.

Der gleiche Patient hat eine neue Zahnersatzversicherung abgeschlossen, die nach einer Sperrfrist irgendwann deutlich mehr zahlt. Bis dahin ist es abgestuft. Erst nix, dann einen begrenzten Betrag und dann fast voll.

Wie ist es denn in der Übergangszeit, wenn beide Versicherungen bestehen - kann der Patient dann von beiden Zahlungen einfordern? Also von Versicherung A die dreissig Prozent und von Versicherung B noch was dazu?

Oder ist sowas ausgeschlossen bzw. kann es ausgeschlossen werden? Im Vertrag wurde nix gefunden.

Theoretisch könnte man dann ja so irgendwann mehr als 100 % der Rechnung erstattet bekommen…

Wie ist denn das?
Danke und vG
Monroe

Hallo,

um eine Leistung aus der Zusatzversicherung zu bekommen mußt du die Originalrechnung zum Versicherer schicken. Der behält diese dann ein und erstattet den vertraglich vereinbarten Anteil.

Da Du nur eine Originalrechnung hast dürfte sich die Frage hiermir erledigt haben.

Viele Grüße

Killvaas

korrekt soweit.

und i.a. kann man sich nicht aussuchen, welche versicherung nun „in haftung“ genommen wird, sondern es wird die sein, bei der man zuerst den vertrag abgeschlossen hat.

saludos, borito

Es ist auch so, dass beim Abschluss der meisten Zahnzusatzversicherungen gefragt wird, ob schon ein Vertrag besteht und wenn man das mit „Ja“ beantworten muss, dann lehnen die ab.
Meines Erachtens nach reicht aber ja auch ein Vertrag mit anständigen Leistungen voll aus. Wenn ich einen Tarif hab, der 80 oder 90% (inkl. Festzuschuss der GKV) bei Zahnersatz leistet und auch noch Leistungen im Bereich „Zahnbehandlung“ (z.B. Prophylaxe, Wurzel- und Parodontalbehandlungen) erbringt, dann reicht das doch.
Leistungsstarke Tarife sind, finde ich, sehr schön in der Waizmanntabelle gelistet.