Hallo,
ein natürlich völlig fiktiver Patient hat schon seit x Jahren eine Zahnersatzversicherung, die dann dreissig Prozent zahlt, wenn die GKV in Vorleistung geht.
Der gleiche Patient hat eine neue Zahnersatzversicherung abgeschlossen, die nach einer Sperrfrist irgendwann deutlich mehr zahlt. Bis dahin ist es abgestuft. Erst nix, dann einen begrenzten Betrag und dann fast voll.
Wie ist es denn in der Übergangszeit, wenn beide Versicherungen bestehen - kann der Patient dann von beiden Zahlungen einfordern? Also von Versicherung A die dreissig Prozent und von Versicherung B noch was dazu?
Oder ist sowas ausgeschlossen bzw. kann es ausgeschlossen werden? Im Vertrag wurde nix gefunden.
Theoretisch könnte man dann ja so irgendwann mehr als 100 % der Rechnung erstattet bekommen…
Wie ist denn das?
Danke und vG
Monroe