Zweiachsige Fahrzeuge/Anh. mit FS-Klasse B ziehen?

Hallo,

da angemeldete Autos die (nicht zur Nothilfe) geschleppt werden als Anhaenger mit 2 Achsen (als 2-achsig gilt ein Anhaenger wenn die beiden Achsen weiter als 1 m entfernt sind) gelten frage ich mich welche Autos ich mit meinem FS Klasse B ziehen darf?

Laut folgenden Wikipedia-Artikel jedes (angemeldete) Auto welches ein zulaessiges Gesamtgewicht hat welches unter dem Leergewicht meines Zugfahrzeuges liegt (und zusammen nicht mehr als 3,5 t). Stimmt das?

Wikipedia schreibt:
„Soll jedoch ein PKW lediglich von einem Ort zum anderen geschleppt werden, ohne dass ein Notfall vorliegt, ist nach den alten Führerscheinklassen die Klasse 2 erforderlich, da es sich dabei um ein mehr als dreiachsiges Gespann handelt. Nach den neuen Führerscheinklassen wird nur die Klasse BE zum Abschleppen eines anderen Kraftfahrzeuges benötigt , solange das gezogene Kraftfahrzeug die tatsächliche Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.“
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_F…)

Ich verstehe den Text nicht ganz:

  1. Warum Klasse BE und nicht Klasse B? Wenn das zulaessige Gesamtgewicht des abzuschleppenden Fahrzeuges die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht ueberschreitet muesste m.E. Klasse B reichen!?

  2. Kann es wirklich sein dass man mit der neuen Klasse B irgendetwas darf was man mit Klasse 3 nicht durfte (hatte immer die Idee dass sich mit den neuen Klassen alles verschlechtert hat:smile:

Wie wuerde es aussehen wenn ich die anderen Bedingungen erfuelle aber das Auto bzw. der Anhaenger das es dann rechtlich ist, nicht angemeldet ist - verliere ich den Versicherungsschutz oder ist (wie bei einem normalen Anhaenger) der Anhaenger ueber das Zugfahrzeug versichert so lange er sich daran befindet? (Natuerlich ist es illegal einen nicht angemeldeten Anhaenger zu ziehen, aber ist er versichert?)

Gruss und Dank

Desperado

Hi

für einen Havaristen abzuschleppen , benötigt man eben nur den Führerschein des Zugfahrzeuges .

den Anhang des Textes , das der Zugwagen nicht leichter , kleiner sein darf als der Havarist , verbietet man , weil ich schon kuriositäten gesehen habe , die verboten werden sollten und jetzt auch sind .

Ein Opel Kadett C ( Youngtimer ) zog einen VW T 4 , da der Kadett zwar eine Rallyversion mit 90 Ps war , ging das zwar leistungsmässig , aber am Berg , selbst mit Abschleppstange hinunter , hätte der Bus T4 mit fast 2 Tonnen den Kadett mit rund 750 kg irgendwo hingeschoben , nur nicht wirklich lenkbar gewesen , also verbietet man solchen Unsinn .
zum T4 ziehen sollte man minsdestens einen Oberklasse PKW nehmen , A 6 / E Klasse , Insignia usw .

einen nicht zugelassen Wagen darf man nur mit LKW Führerschen Schleppen ( das heisst dann auch nicht mehr Abschleppen )

Die neue B Führerscheinklasse entsprecht noch nicht einmal zur hälfte in der Ausbildung der ehemaligen Klasse 3 ( grauer Lappen )
meiner ist von 1981 , da gehörte zur Ausbildung noch Technik .
heisst Reifenwechsel , Ölstand prüfen , Glühbirne austauschen usw
des weiteren wurde im Th Unterricht der Fahrtenschreiber für 7,5 Tonner gezeigt und beigebracht wie man die Tachoscheiben ausfüllt .
die Luftdruckbremsanlage eines LKW’s wurde unterrichtet und vieles mehr , was heute noch nicht einmal mehr erwähnt wird .

gruss

Toni

Hallo,
da man nach §33StVZO http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__33.html sowieso eine Ausnahmegenehmigung braucht, kann man im Fall der Fälle auch gleich dort fragen.

  1. Warum Klasse BE und nicht Klasse B? Wenn das zulaessige
    Gesamtgewicht des abzuschleppenden Fahrzeuges die Leermasse
    des Zugfahrzeuges nicht ueberschreitet muesste m.E. Klasse B
    reichen!?

Sehe ich auch so, sofern das zGG beider zusammen nicht über 3,5t liegt und auch sonst alles im Rahmen bleibt (womit das gezogene Fahrzeug eigentlich nur ein Klein(st)wagen sein kann).

  1. Kann es wirklich sein dass man mit der neuen Klasse B
    irgendetwas darf was man mit Klasse 3 nicht durfte (hatte
    immer die Idee dass sich mit den neuen Klassen alles
    verschlechtert hat:smile:

Die Beschränkung auf 3 Achsen des 3er-Führerscheins wurde wirklich aufgehoben - ich habe trotzdem noch keinen zweiachsigen (im rechtlichen Sinne, also keine Tandemachse) PKW-Anhänger gesehen.

Cu Rene

Hallo,

ich habe trotzdem noch keinen
zweiachsigen (im rechtlichen Sinne, also keine Tandemachse)
PKW-Anhänger gesehen.

Gibt es, haben sogar Drehschemellenkung vorne. Selbst auf der Autobahn gesehen, mit 2 oder 3 Pkw drauf !

http://www.meier-anhaenger.ch/pages/hum/hum_pics/2Ac…

MfG

Hallo,

Wikipedia ist nur so intelligent wie die Dummköpfe, die dort schreiben.

http://www.abebooks.de/neuen-Fahrerlaubnis-Klassen-S…

Dieses Buch habeich seit Anfang der neuen FeV zu Hause und da steht klipp und klar drin, daß beim Schleppen Außerhalb des Notfalles für den ziehenden eine E-Klasse erforderlich ist und für den geschleppten die FS-Klasse des geschleppten Fahrzeugs.

Zum Notfallbedingten Abschleppen reicht, wenn der ziehende die FS-Klasse des Zugfahrzeugs hat und der Lenker des gezogenen Fahrzeugs in der Lage ist das Fahrzeug sicher zu führen (§6 Abs. 1 letzter Satz)

Die Anzahl der Achsen wurde aufgehoben mit der neuen FeV.

MfG

Hallo,

http://www.abebooks.de/neuen-Fahrerlaubnis-Klassen-S…

Dieses Buch habeich seit Anfang der neuen FeV zu Hause und da
steht klipp und klar drin, daß beim Schleppen Außerhalb des
Notfalles für den ziehenden eine E-Klasse erforderlich ist und
für den geschleppten die FS-Klasse des geschleppten Fahrzeugs.

Steht da auch, wo das geregelt ist?
Aus den allgemeinen Regeln kann ich das nicht ableiten (z.B. Kleinwagen mit 1t zGG an Zugfahrzeug mit 1,2t Leermasse und 1,8t zGG, wäre für mich B) und um Sonderregelungen zu suchen, habe ich gerade keine Zeit.

Cu Rene

Hallo,

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_33.php

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

MfG

Hallo,
auch auf die Gefahr hin penetrant zu werden. Wo steht da was vom Führerschein für das schleppende Fahrzeug?

Zitat VKS:

_Die genannten Vorschriften für das Abschleppen und das Schleppen werden als ausreichend angesehen. Eine entsprechende Regelung in der FZV wird deshalb für nicht erforderlich gehalten. _
Daraus schließe ich, daß es eben keine besondere Regelung gibt, also die allgemeine Regelung für einen Anhänger gilt. Und danach darf man mit B einen Anhänger ziehen, der die Gewichtsgrenzen etc. einhält.

Cu Rene

Hallo,

FZV und StVZO gelten derzeit teilweise noch parallel: http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__33.html

Den Link hatte ich aber gepostet…

MfG