Hallo,
lt. MiFID dürfen nur solche Anlageberatung machen, die den § 32 KWG (oder unter einem Haftungsdach sind) machen.
Warum darf die Verbraucherzentrale HH dies tun und 120 €/h verlangen obwohl sie so etwas gar nicht hat?
M.W. besteht auch keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Falschberatung.
Wer schützt also die Verbraucher vor der Verbraucherzentrale?
Grüße
Causa
lt. MiFID dürfen nur solche Anlageberatung machen, die den §
32 KWG (oder unter einem Haftungsdach sind) machen.
Warum darf die Verbraucherzentrale HH dies tun und 120 €/h
verlangen obwohl sie so etwas gar nicht hat?
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Woher weißt Du, dass die Verbraucherzentrale keine Erlaubnis nach §32 KWG hat?
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Macht die Verbraucherzentrale tatsächlich Anlageberatung im Sinne von §1 Abs. 1a Nr. 1a KWG, indem sie den Kauf ganz bestimmter Produkte/den Abschluß ganz konkreter Verträge empfiehlt, oder gibt sie nicht vielmehr nur Empfehlungen allgemeinerer Art („legen Sie sich eine Lebensversicherung mit diesen oder jenen Merkmalen zu“, „kaufen Sie Aktien von DAX-Unternehmen“, o.ä.), was erlaubnisfrei wäre? Ich vermute stark, es ist letzteres.
Hallo atn
- Woher weißt Du, dass die Verbraucherzentrale keine
Erlaubnis nach §32 KWG hat?
lt. „investment intern“ 18/09.
- Macht die Verbraucherzentrale tatsächlich Anlageberatung im
Sinne von §1 Abs. 1a Nr. 1a KWG, indem sie den Kauf ganz
bestimmter Produkte/den Abschluß ganz konkreter Verträge
empfiehlt, oder gibt sie nicht vielmehr nur Empfehlungen
allgemeinerer Art („legen Sie sich eine Lebensversicherung mit
diesen oder jenen Merkmalen zu“, „kaufen Sie Aktien von
DAX-Unternehmen“, o.ä.), was erlaubnisfrei wäre? Ich vermute
stark, es ist letzteres.
lt. s.o.
Dazu eine Beraterin: Frau Edda Castello, die für: Anlageberatung, Callcenter, Steuern, Einzelhandelsrabatten, Textilien usw. zuständig ist (lt. s.o.)
Causa
Hallo,
Dazu eine Beraterin: Frau Edda Castello, die für:
Anlageberatung, Callcenter, Steuern, Einzelhandelsrabatten,
Textilien usw. zuständig ist (lt. s.o.)
Causa
aha. Deiner Logik folgend ist die Verbraucherberatung also auch im Bereich Steuerberatung, Callcenter tätig und betreibt auch Einzelhandel, insbesondere im Bereich Textilien.
Ich verstehe das eher so, dass die gute Frau für den Bereich Anlageberatung zuständig ist, also Verbrauchern, die sich „über den Tisch gezogen“ fühlen, weiterhilft.
Gruß
S.J.
Nun ja… der Artikel legt konkrete Anlageempfehlungen schon nahe, obs aber eine richtige Beratung war weiss ich auch nicht:
wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Also lerne zu lesen!
Lt. der wöchentlichen Puplikation macht Verbraucherschutz
1.Anlagenberatung. Was eigentlich ohne extra Genehmigung verboten ist
2. macht diese Frau nicht nur Anlageberatung sondern berät auch über (um es überspitzt zu sagen) Babywindeln. Ob sie überhaupt eine qualifizierte Ausbildung hat ist mir allerdings nicht bekannt. Ich bezweifle es aber.
Wie gut der Verbraucherschutz berät erkennt man an dieser Ampelberatung.
Eine absolute Laienberatung.
Causa
P.S. Warum hängst Du Dich eigentlich so extrem gefühlsbetont in das Thema? Bist Du bei denen beschäftigt?
Dieser Verein hat gerade vom Richter verboten bekommen, seine Ampelberatung weiter zu betreiben.
Dieser Verein hat gerade vom Richter verboten bekommen, seine
Ampelberatung weiter zu betreiben.
Aha… und wieso gilt da jetzt zweierlei Recht?
Grüße,
Sebastian
Lerne Du Dich erst mal zu benehmen
wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Also lerne zu lesen!
P.S. Warum hängst Du Dich eigentlich so extrem gefühlsbetont
in das Thema? Bist Du bei denen beschäftigt?
Lerne Du Dich erst mal zu benehmen! Frechheit…
danke!
Causa