Zweierlei Unterhaltsurteile - Rücknahme?

Hallo zusammen,

angenommen ein Vater wird seitens der Mutter zur Zahlung von Kindesunterhalt verklagt (laut Aktivrubrum). Da der Vater sich nicht „wehrt“ ergeht ein Versäumnisurteil gegen ihn.
Die Mutter erhält seitens des Jugendamtes eines Unterhaltsvorschuss.

Der Vater hat einen Antrag laufen, in dem er Trennungsunterhalt von der Mutter fordert. Im einstweiligen Anordnungsverfahren wurde ihm bereits Trennungsunterhalt zugesprochen.

Nun kommt es zur Hauptverhandlung im Trennungsunterhalt.
Dem Vater wird erheblicher Trennungsunterhalt zugesprochen, der Kindesunterhalt wird in Differenz (Kindesunterhalt laut Versäumnisurteil - Unterhaltsvorschuss JA) auf das Einkommen der Mutter angerechnet.

Bleibt das Versäumnisurteil bestehen oder wird es eingestampft?

Beispiel:
Vater wurde zu 272 € Kindesunterhalt verurteilt,
Mutter bekommt 180 € vom Jugendamt,
beim Einkommen der Mutter werden 92 € in Abzug gebracht (neben anderen Abzügen),
der Vater erhält anschließend 1000 € Trennungsunterhalt.
Der Vater hat gegenüber JA die generelle Zahlungsverpflichtung zu Kindesunterhalt eingeräumt.

Grüße
Bori

Hallo zusammen,

angenommen ein Vater wird seitens der Mutter zur Zahlung von
Kindesunterhalt verklagt (laut Aktivrubrum). Da der Vater sich
nicht „wehrt“ ergeht ein Versäumnisurteil gegen ihn.
Die Mutter erhält seitens des Jugendamtes eines
Unterhaltsvorschuss.

Der Vater hat einen Antrag laufen, in dem er
Trennungsunterhalt von der Mutter fordert. Im einstweiligen
Anordnungsverfahren wurde ihm bereits Trennungsunterhalt
zugesprochen.

Nun kommt es zur Hauptverhandlung im Trennungsunterhalt.
Dem Vater wird erheblicher Trennungsunterhalt zugesprochen,
der Kindesunterhalt wird in Differenz (Kindesunterhalt laut
Versäumnisurteil - Unterhaltsvorschuss JA) auf das Einkommen
der Mutter angerechnet.

Bleibt das Versäumnisurteil bestehen oder wird es
eingestampft?

Beispiel:
Vater wurde zu 272 € Kindesunterhalt verurteilt,
Mutter bekommt 180 € vom Jugendamt,
beim Einkommen der Mutter werden 92 € in Abzug gebracht (neben
anderen Abzügen),
der Vater erhält anschließend 1000 € Trennungsunterhalt.
Der Vater hat gegenüber JA die generelle Zahlungsverpflichtung
zu Kindesunterhalt eingeräumt.

geht man gegen das VU nicht vor, dann hebt es das gericht nicht von sich aus auf. darüber hinaus handelt es sich bei trennungsunterhalt und kindesunterhalt um zwei unterschiedliche streitgegenstände, die sich gegenseitig nicht beeinflussen.