Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,
Ich habe eine „doppelte“ Ordnungswiedrigkeit wegen befahren eines Verkehrsbereichs, trotz Sperrung durch Zeichen 250 bekommen.
Da ich dieses Vergehen begangen habe, stellt sich nicht die Frage des EINMALIGEN bezahlens.
Allerdings wurde das Auto in diesem bereich für etwa eine Stunde abgestellt, beim Verlassen des bereichs wurde aber das Auto noch einmal wegen diesem Vergehen aufgeschrieben, obwohl es gar keine andere Möglichkeit gibt, diesen Weg zu verlassen („Sackgasse“).
Wie stehen meine Aussichten eine OrWi somit anzufechten?