Zweifamilienhaus als 3 Familienhaus

Hallo,

ein Bekannter hat ein Haus welches 3 Wohnungen beinhaltet.
Es ist als Zweifamilienhaus eingetragen.
Was ist zu tuhen um es als 3 Familienhaus eintragen zu lassen und wie würde dies ablaufen? Was ist zu beachten bzw. was kommt auf einen zu ?

Gruß
Ionen

Hallo,
als erstes einmal zum Bauamt der Stadt/Gemeinde gehen und einen Antrag stellen auf vergrößerung der Nutzungsfläche des Wohnraumes. Das heißt nichts anderes als aus einem 2 Familienhaus ein 3 Familienhaus umschreiben zu lassen. Wichtig wäre der Nachweis das alle Leitungen wie Wasser, Abwasser,Strom,Heizung seperiert werden können und diese Leitungen auch schon vorhanden sind. Diese Leitungen dann durch Mengenzähler und Stromzähler nur noch angebracht werden müssen um es als seperaten Wohnraum zu deklarieren. Die Gebühren sind zwischen den Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich aber es werden so zwischen 200 - 750.-€ sein. Am besten vorher einen Bausachverständigen hinzu ziehen der kann auch gleich noch die Mängel da stellen und Tipps geben zur beseitigung. Kostet circa 150 - 250.-€ alles ist Absetzbar wenn man die Wohnungen vermietet. Siehe Umlagetipps im Internet. Außerdem wird eine günstige KFW Förderung angeboten bei Wohnraum beschaffung und Vermietung.

mfg.

Alleskönner R.G.

Hallo

mal einfach so die Wohnfläche erweitern oder aus 2-Fam.-Whs ein 3-Fam.-Whs zu machen, das ist in Deutschland nicht.

Das bauliche Verfahren lautet: Bauantrag für Neuerrichtung einer Wohnung (Änderung 2-Fam.Whs in 3-Fam. Whs)
Falls eine Anzeige vom Bauamt wegen einer unerlaubten Nutzungserweiterung vorliegt, lautet der Antrag: Legalisierung einer Wohnung (Änderung 2-Fam.Whs in 3-Fam. Whs)

Da der Antrag nur von einem Bauvorlageberechtigten unterschrieben werden darf, ist die Hinzuziehung z.B. eines Architekten nicht nur empfehlenswert sondern zwingend notwendig - auch wegen der erforderlichen sonstigen Nachweise (z.B. Entwässerung, Standsicherheit/Statik, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz/EnEV).
http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Downlo…
Mit „Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens“ ist das leider nur für die Bauämter einfacher geworden :wink:

Zuvor empfiehlt es sich zu prüfen, wie der derzeit bauaufsichtlich genehmigte Zustand ist, was nach Bauordnung und Bebauungsplan überhaupt zulässig ist, ob zusätzliche Stellplatzpflichten ausgelöst werden (Bauordnung/Stellplatzordnung) und ob die zusätzlichen Stellplätze auf dem Baugrundstück möglich sind oder die Herstelungspflicht von der Gemeinde/Stadt „abgelöst“ werden kann (i.d.R. 5000-10000€/Stellplatz). Die Vorschriften sind je nach Bundesland/Gemeinde unterschiedlich.

Was da letztendlich alles auf einen zukommen kann, kann man nur sagen, wenn man die baulichen Gegebenheiten kennt sowie die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und daraus folgend was baulich verändert werden muss, damit alle Erfordernisse zur Genehmigungsfähigkeit erfüllt sind. Das kann (und sollte) der Architekt sagen, bevor man das Bauaufsichtliche Verfahren einleitet.
Das Honorar des Architekten ergibt sich aus der Honorarordnung = HOAI und richtet sich nach (normalen) Baukosten und zu erbringenden Leistungen - bis Baugenehmigung sind das z.B. bei Honorarzone III Untersatz für L1-4 und bei 100.000 € anrechenbaren Baukosten rund 4000 € Honorar-netto falls die Leistungsphasen komplett abzuarbeiten sind (bei Legalisierung/Erweiterung sollte es also günstiger werden).
http://www.aknw.de/bauherren/planen-und-bauen/archit…
http://www.hoai.de/online/hoai_rechner/index.php
Bis vor ein paar Monaten wäre die Architektenleistung noch erheblich günstiger gewesen, da die HOAI erst im August 2013 aktualisiert wurde :wink:

Was bei Vermietung zu beachten ist, hat Alleskönner ja schon angesprochen - zusätzliche, separate Zähler etc.

Weiterhin ist natürlich jede Nutzungsänderung/Wohnraumerweiterung unabhängig vom bauaufsichtlichen Verfahren dem Finanzamt/Einheitswertstelle unaufgefordert anzuzeigen, damit die Grundsteuer ordnungsgemäß berechnet werden kann.

KfW u.A Förderungen kommen nur in Betracht bei Antragstellung vor Beginn der Maßnahme - also bei bereits bestehendem Wohnraum i.d.R. nicht.

Bei dem ganzen Brimborium und Aufwand, sollte sich eigentlich niemand darüber wundern, dass Wohnraum fehlt oder nicht günstig ist …

Gruß Rudi

Wo ist es als 2-Familienhaus eingetragen?

vnA