mich plagt bei der anstehenden Steuererklärung folgendes Problem.
Ich habe als Angestellter in den vergangenen Jahren immer die Anlage GSE mit dem Posten „Einnahmen aus Vorträgen und Veröffentlichungen“ abgegeben. Dieses waren Ausschüttungen der VG Wort, Verlagshonorare und Entgelte für Vorlesungen oder Vorträge, in der Summe selten mehr als 300 - 400 DM. Dem habe ich Kosten für Computer und Zubehör, Büromaterial, etc. von ca. 1000 DM gegengeschrieben, sodass sich insgesamt ein Verlust ergab. Mein altes Finanzamt hat diese Kröte immer brav geschluckt. Nach einem Umzug in ein anderes Bundesland habe ich meinen letzten Steuerbescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit erhalten, da „z.Zt. die Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann.“
Die Crux bei der Angelegenheit ist, dass eine Gewinnerzielungsabsicht durchaus gegeben ist, jedoch in fernerer Zukunft angesiedelt ist. Ich strebe nach einigen Jahren der Tätigkeit in der Industrie eine Professur an, worin der eigentliche Gewinn liegt. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass ich durch o.a. Vorträge und Veröffentlichungen meinen Namen in der Fachwelt präsent halte. Und dabei entstehen nun einmal Kosten.
Hat jemand einen Tipp für mich, wie man das dem Finanzamt gegenüber schlüssig darlegen kann? Oder gibt es für ähnliche Fälle vielleicht sogar Musterurteile?
Die Crux bei der Angelegenheit ist, dass eine
Gewinnerzielungsabsicht durchaus gegeben ist, jedoch in
fernerer Zukunft angesiedelt ist. Ich strebe nach einigen
Jahren der Tätigkeit in der Industrie eine Professur an, worin
der eigentliche Gewinn liegt.
hi ted,
der vorteil (um nicht gewinn) zu sagen liegt also darin, das dein name präsent ist, da du ggf. mal ein prof. sein willst. das prof. gehalt ist also dein ziel (steuerlich gesehen)!.
nun ist also NIE vorgesehen, in der vortragstätigkeit einen gewinn zu erzielen, da diese tätigkeit nichteinmal kostendeckend ist. so wie du es schreibst sind es ggf. vorweggenommene werbungskosten zur zukünftigen nichtselbst. arbeit, jedoch keine eigene einkunftsart.
du wirst doch nie mehr geld aus den vortraegen erzielen als du kosten hast. dies ist ja auch nicht dein ziel, ziel ist es ja wie du es selber sagst, „in aller munde zu bleiben“ …
also mit der argumentationskette faellst du beim FA auf jeden fall durch!
leider fällt mir hierzu auch nichts ein, ausser dass du einmal die kosten klar abgrenzt und vielleicht auch mal einen gewinn „errechnest“ um das FA zu beruhigen. sicherlich wird es sehr schwierig, da am ende nur der „totalgewinn“ der gesamten tätigkeit zählt, der wird bei dir wohl kaum positiv ausfallen, oder?
wenn Du Deine Vorträge und andere Aufwendungen in Hinblick auf eine angestrebte Lehrtätigkeit (sollte schon gradlinig sein) nachweisen kannst, dürfte es kein Problem sein.
Also weise Deine Kontakte zu der Institution nach und auch, was Du willst, und daß dazu eben die Vorträge notwendig wären.
Einer Pianistin wurden auch die Verluste aus Konzertreisen anerkannt, da sie nachweisen konnte, daß sie für eine angestrebte Stelle eine Konzerttätigkeit nachweisen mußte.
(War irgendwo in Steuertips der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Mannheim zu lesen, habe es aber nicht da)
Gruß
mus.
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Ich habe als Angestellter in den vergangenen Jahren immer die
Anlage GSE mit dem Posten „Einnahmen aus Vorträgen und
Veröffentlichungen“ abgegeben. Dieses waren Ausschüttungen der
VG Wort, Verlagshonorare und Entgelte für Vorlesungen oder
Vorträge, in der Summe selten mehr als 300 - 400 DM. Dem habe
ich Kosten für Computer und Zubehör, Büromaterial, etc. von
ca. 1000 DM gegengeschrieben, sodass sich insgesamt ein
Verlust ergab.
Sofern die entsprechende Vorschrift nicht kürzlich abgeschaft wurde, sind Nebeneinkünfte bis (damals) DM 800 eh steuerfrei. (Frag mal die Experten, wenn sie sich nicht von selbst melden.)Mach also tunlichst bei Gelegenheit einen Gewinn, indem du geringere Kosten geltend machst (den PC nutzt du dann halt privat), dann kann dir das Finanzamt nichts mehr anhaben.
Mein altes Finanzamt hat diese Kröte immer brav
geschluckt.
7 magere Jahre sollten allgemein kein Problem sein.
Cu Rene,
der hofft, daß die mageren Jahre bald vorüber sind
wenn Du Deine Vorträge und andere Aufwendungen in Hinblick auf
eine angestrebte Lehrtätigkeit (sollte schon gradlinig sein)
nachweisen kannst, dürfte es kein Problem sein.
Also weise Deine Kontakte zu der Institution nach und auch,
was Du willst, und daß dazu eben die Vorträge notwendig wären.
Einer Pianistin wurden auch die Verluste aus Konzertreisen
anerkannt, da sie nachweisen konnte, daß sie für eine
angestrebte Stelle eine Konzerttätigkeit nachweisen mußte.
(War irgendwo in Steuertips der Akademischen
Arbeitsgemeinschaft Mannheim zu lesen, habe es aber nicht da)
Gruß
mus.
Hi,
BStBl 94 II 510, BFH vom 22.7.93 VI R 122/92
Aufwendungen für nebenberufliche Konzerttätigkeit können Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit als Musikpadagoge sein, wenn nachweislich die Nebentätigkeit erforderlich ist, um die angestrebte berufliche Verbesserung zu erreichen.
Anderes Extrembeispiel:
EFG 94 S. 514
Finanzgericht Düsseldorf vom 30.11.93 8 K 430/87 E
Verluste einer Ministerialrätin als Kommentarautorin sind keine Werbungkosten, da kein zwingender Zusammenhang mit beruflichem Aufstieg.
Es kommt also auf den Nachweis des Zusammenhangs an.
Viele Grüße
Cirwalda
BStBl 94 II 510, BFH vom 22.7.93 VI R 122/92
Aufwendungen für nebenberufliche Konzerttätigkeit können
Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit als Musikpadagoge
sein, wenn nachweislich die Nebentätigkeit erforderlich ist,
um die angestrebte berufliche Verbesserung zu erreichen.
Anderes Extrembeispiel:
EFG 94 S. 514
Finanzgericht Düsseldorf vom 30.11.93 8 K 430/87 E
Verluste einer Ministerialrätin als Kommentarautorin sind
keine Werbungkosten, da kein zwingender Zusammenhang mit
beruflichem Aufstieg.
Es kommt also auf den Nachweis des Zusammenhangs an.
Viele Grüße
Cirwalda