Hallo,
eigentlich dachte man, das Thema mit der bestimmten Buchstabenkombination sei bereits ausdiskutiert. Jetzt aber folgendes Urteil: http://www.regensburg-digital.de/acab-ist-in-regensb…
Wie weit darf sich eigentlich eine Amtsrichterin von der gefestigten Rechtssprechung in vergleichbaren Fällen entfernen (siehe zB das verlinkte Urteil aus Karlsruhe)? Wenn die Einzelheiten in dem Artikel stimmen, verwundert einen die Andeutung kaum, dass die Sache offenbar nur in Regensburg strafbar sei.
Gruß
Ultra
Wie weit darf sich eigentlich eine Amtsrichterin von der
gefestigten Rechtssprechung in vergleichbaren Fällen entfernen
(siehe zB das verlinkte Urteil aus Karlsruhe)?
Erstens gibt es hier keine „gefestigte Rechtsprechung“, sondern zwei Entscheidungen von AG und vom LG karlsruhe (wobei letztere wahrscheinlich die Berufung gegen erstere ist).
Zweitens wäre ein Amtsrichter selbst an gefestigte Rechtsprechung nicht gebunden, sondern darf jede Entscheidung treffen, die vor dem Gesetz vertretbar ist (und das ist die dortige Entscheidung sicherlich, dem würde auch die Soldaten sind Mörder Entscheidung des BVerfG nicht entgegen stehen, da auch diese hochumstritten und eine gegenteilige Auffassung daher mit dem Gesetz vereinbar ist). Ob das in der Berufung hält, ist eine andere Frage.
Gruß
Dea (der noch mal darauf hinweist, dass die Frage hieß, was ein Richter darf, nicht, ob die Entscheidung gut oder schlecht ist).