Zweifelhate Rückforderung vom Sozialamt.'Allg.'

Mal eine ganz „allgemeine“ Frage gestellt!!!
Darf das Sozialamt bei einem Schüler, der Sozialhilfe bezogen hat, auch dessen Kindergeld als geleistete Sozialhilfe, weil es ja in der Berechnung für den Lebensunterhalt mit angerechnet wird, bei einer Rückforderung in Rechnung stellen?

mal angenommen Schüler xyz hätte 12 Monate Sozialbeihilfe bezogen

150,00 € Kindergeld und
50,00 € Sozialbeihilfe

und im nachhinein, aus was für Gründen auch immer, das Sozialamt die Sozialhilfe zurück verlangt. Darf Sie dann auch das Kindergeld als geleistete Sozialhilfe zurückverlangen?

Hallo

mal angenommen Schüler xyz hätte 12 Monate Sozialbeihilfe
bezogen

150,00 € Kindergeld und
50,00 € Sozialbeihilfe

und im nachhinein, aus was für Gründen auch immer, das
Sozialamt die Sozialhilfe zurück verlangt. Darf Sie dann auch
das Kindergeld als geleistete Sozialhilfe zurückverlangen?

Das Sozialamt darf ja wohl, wie jeder andere auch, nicht etwas zurückverlangen, was es gar nicht bezahlt hat.

Auf das Kindergeld besteht Anspruch. Das bekommt doch auch sonst jeder, und es ist ja kein Geld, was man nur bekommt, wenn man bedürftig ist.

Viele Grüße
Simsy

Außerdem dürfte das Kindergeld, falls man es unrechtmäßig bezogen hat, nur von der Familienkasse zurückgefordert werden, nicht vom Sozialamt.

Gruß
Nelly