Zweigstelle, Anmeldung - Kosten?

Hallo liebe Experten,

ich habe eine für mich wichtige Frage: Ich bin seit eineinhalb Jahren
erfolgreich selbständig in der Medienbranche, Firmensitz Hamburg. Nun
verlege ich aber meinen Wohnsitz nach Kiel und werde dort auch mein
Gewerbe anmelden, als Zweigstelle sozusagen, da der Hauptfirmensitz
in HH bleiben soll.

Meine Frage ist: Muss ich dann doppelt IHK-Gebühren bezahlen?? Also
einmal in HH, einmal in SH? Oder kommen sonst noch irgendwelche
Zusatzkosten (mal abgesehen von der GEwerbeanmeldung) auf mich zu,
wenn ich das so mache??

Wäre dankbar für Auskunft!

Viele Grüße,

MQ aus HH

Hallo liebe Fragende,

verlege ich aber meinen Wohnsitz nach Kiel und werde dort auch
mein Gewerbe anmelden, als Zweigstelle sozusagen, da der

Ich frage mich warum Du das tun willst. Gibt es einen tieferen Sinn ? Wenn nicht, warum beläßt Du es nicht bei einem Wohnsitz und einem Geschäftsstandort ?

Fragt sich

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

die Gründe dafür sind persönlicher Natur und würden den Rahmen dieses
Beitrags sprengen… außerdem steht ja auch nicht das warum zur
Debatte, sondern nur das „wie mach ich’s am besten?“.

Verbuch es unter „Entscheidungsfreiheit eines Freiberuflers“…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wervirrt ich bin :wink:
Hi Miriam,

ich habe eine für mich wichtige Frage: …

Du schreibst von einerseits vom Gewerbe und dann vom Freiberuf. Wie sieht deine Konstellation denn nun genau aus? Das habe ich nicht verstanden.
Siehe: http://www.magdeburg.ihk24.de/MDIHK24/MDIHK24/produk…

Was es mit den Gebühren auf sich hat, kann ich nicht sagen. Bist du denn auch physisch in HH vertreten?

mfg Ulrich, ebenfalls Nordlicht

Hallo Ulrich,

und vielen Dank für die Antwort - der Link war sehr hilfreich, nun
kann ich das Kind schon mal beim Namen nennen…

So wie ich es überblicken kann, muss ich eine „unselbständige
Zweigstelle“ anmelden. Denn Tätigkeit, Firmierung etc. entspricht 1
zu 1
dem bereits laufenden Gewerbe. Ich will einfach nur korrekt
bürokratisch eingetütet in der Lage sein, ein zweites Büro an meinem
neuen Wohnsitz zu führen, ohne den alten Firmensitz aufzugeben.

„Freiberufler“ war ein wenig schnell aus der Hüfte
geschossen…„Selbständiger“ hätte es eher getroffen. Ich habe ein
GEwerbe mit Handelsregistereintrag.

Nur über die Kosten weiß ich immer noch nix… anyone??

Hi Miriam,

Nur über die Kosten weiß ich immer noch nix… anyone??

Schon mal an die IHK selber gedacht? Das wär doch die erste Wahl.

mfg Ulrich

Re: Wervirrt ich bin :wink:
Hallo noch mal,

für dich und Andere, die es ev. interessiert: Auf deinen Tipp hin hab
ich einen ähnlichen Beitrag auch bei der IHK Hamburg gefunden. Da
wird es so erläutert, dass ich quasi eine Firma mit zwei Büros führe.
Sprich, das muss nicht mal notariell beglaubigt, sondern nur
angemeldet werden.

http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/recht_und…
allgemeine_rechtsauskuenfte/recht_der_unternehmensgruendung/
zweigniederlassung.jsp

Nur über die Kosten will sich keiner auslassen… da hilft wohl nur
ein Hausbesuch.

Danke jedenfalls und Grüße

MQ aus HH