Hallo zusammen,
angenommen, Familie A hat 2001 eine Wohnung gekauft und bezogen, für
die sie nun EHZ erhält. Da die Familie größer geworden ist, wurde die
Wohnung schnell zu klein, so daß die Entscheidung fiel, die Wohnung
zu verkaufen und ein Haus zu kaufen. Weiter angenommen, der Bauantrag
wurde noch 2005 gestellt, Fertigstellung und Bezug war Ende 2006.
Weiter angenommen, die Wohnung ist Anfang 2007 noch nicht verkauft.
Damit wären zwei Objekte vorhanden, für die EHZ kassiert werden kann.
(Verheiratetes Paar!) Das Gesetz schließt die parallele Zahlung von
zwei Zulagen nur aus, wenn ein räumlicher Zusammenhang der beiden
Objekte besteht.
Nun die Frage: Wenn die Familie die Ummeldung im Jahr 2006 nicht mehr
durchgeführt hätte, nun aber 2007 nachholt, welches Einzugsdatum
sollte besser angegeben werden? Das aktuelle oder das tatsächliche,
d.h. Ende 2006?
Ist folgende Sichtweise richtig:
Bei Einzugsdatum 2007 würde für das 1. Objekt letztmalig in 2007
gezahlt werden, und erstmalig für das 2. Objekt, aber dann nur für 7
Jahre, da in diesem Fall die „Neujahrsfalle“ zugeschnappt hätte?
Bei Einzugsdatum Ende 2006 würde die Förderung für das 1. Objekt in
2006 enden, aber die Förderung für das 2. Objekt würde schon in 2006
beginnen und dann für alle 8 Jahre gelten?
Wer kann den Knoten entwirren?
Viele Grüße,
Manfred
PS:
Dieselbe Frage hatte ich zuvor im Immobilienforum gestellt, aber
leider keine hilfreichen Antworten erhalten. Vielleicht findet sich
hier ja ein „Experte“?