Zweimal Eigenheimzulage parallel?

Hallo zusammen,

angenommen, Familie A hat 2001 eine Wohnung gekauft und bezogen, für die sie nun EHZ erhält. Da die Familie größer geworden ist, wurde die Wohnung schnell zu klein, so daß die Entscheidung fiel, die Wohnung zu verkaufen und ein Haus zu kaufen. Weiter angenommen, der Bauantrag wurde noch 2005 gestellt, Fertigstellung und Bezug war Ende 2006. Weiter angenommen, die Wohnung ist Anfang 2007 noch nicht verkauft. Damit wären zwei Objekte vorhanden, für die EHZ kassiert werden kann. (Verheiratetes Paar!) Das Gesetz schließt die parallele Zahlung von zwei Zulagen nur aus, wenn ein räumlicher Zusammenhang der beiden Objekte besteht.

Nun die Frage: Wenn die Familie die Ummeldung im Jahr 2006 nicht mehr durchgeführt hätte, nun aber 2007 nachholt, welches Einzugsdatum sollte besser angegeben werden? Das aktuelle oder das tatsächliche, d.h. Ende 2006?

Ist folgende Sichtweise richtig:
Bei Einzugsdatum 2007 würde für das 1. Objekt letztmalig in 2007 gezahlt werden, und erstmalig für das 2. Objekt, aber dann nur für 7 Jahre, da in diesem Fall die „Neujahrsfalle“ zugeschnappt hätte?
Bei Einzugsdatum Ende 2006 würde die Förderung für das 1. Objekt in 2006 enden, aber die Förderung für das 2. Objekt würde schon in 2006 beginnen und dann für alle 8 Jahre gelten?

Wer kann den Knoten entwirren?

Viele Grüße,
Manfred

Manfred, die Story ist ein wenig kompliziert und ich blicke bei den Terminen nicht ganz durch, aber ganz grundsätzlich: EHZ wird nur für selbstgenutztes Eigentum gewährt, und irgendwie sah es für mich so aus, als hättet Ihr eine Zeitlang zumindest beide Objekte besessen, aber nur eins davon bewohnt (?). Nebenbei gesagt, der Einzug/Auszugstermin ist da m.W. nicht maßgeblich, sondern das Datum das auf dem Kaufvertrag steht. EHZ erneuert sich m.W. auch nicht wenn man ein neues Objekt kauft, sondern sie wird personengebunden 8 Jahre lang gewährt, dann ist Schluss. Es gibt wohl eine Übertragungsregelung, aber damit kenne ich mich nicht genau aus (betrifft mich auch demnächst, aber ich hab mich noch nicht schlau gemacht).

Gruss
Karina

Hallo

genau so ist es, EHZ wird 8 Jahre gewährt, wobei sie auf ein anderes Objekt übertragen werden kann.

Gruß

steht. EHZ erneuert sich m.W. auch nicht wenn man ein neues
Objekt kauft, sondern sie wird personengebunden 8 Jahre lang
gewährt, dann ist Schluss. Es gibt wohl eine
Übertragungsregelung, aber damit kenne ich mich nicht genau
aus (betrifft mich auch demnächst, aber ich hab mich noch
nicht schlau gemacht).

Hallo Karina,

der Anspruch auf EHZ ist tatsächlich personengebunden; deshalb haben/hatten verheiratete Paare aber auch zweimal Anspruch auf dieselbe, effektiv ein Objekt je Partner.

Die Übertragung bezieht sich auf ein Folgeobjekt zu einem gegenwärtig geförderten Objekt, dessen Förderdauer noch nicht abgelaufen ist. Darum geht es hier aber gerade nicht. Vielmehr sollen die zwei Ansprüche für zwei unabhängige Objekte ausgeübt werden mit teilweisem zeitlichen Überlap …

Trotzdem danke für Deine Bemühungen,
Manfred