Frau X aus Sachsen hat letztes Jahr gebaut. Sie hat sich für ihr Wohnzimmer einen schönen Marmorfussboden aus Dubai ausgesucht. Da ihr Lebensabschnittsgefährte in München in der entsprechenden Branche arbeitet, hat er beim Baustoffhändler seines Vertrauens dort diesen Stein bestellt. Frau X hat ihrem Freund das Geld bar gegeben, er hat bestellt und im voraus bezahlt. Die Ware wurde im Dezember 04 geliefert und alles ist gut. Bis Frau X jetzt einen Mahnbescheid vom Baustoffhändler erhält. Nun ging das Gesuche los: Wo ist nur die Quittung? Nicht zu finden! Es ist wie verhext! Was tun? Baustoffhändler und Lebensgefährte sind mittlerweile verstritten, das sollte auch noch gesagt sein. Lebensgefährte vermutet, dass Quittung beim Baustoffhändler vergessen wurde. Frau X hat aber keinen Vertrag oder Lieferschein unterschrieben. Muss sie jetzt noch einmal zahlen?
hi,
der potentielle gläubiger muss beweisen, das er noch geld zu bekommen hat. wenn ich mir sicher wäre, das ich schon bezahlt habe, dann würde ich meine kontoauszüge durchsuchen. ggf. ist ja eine barabhebung in äquivalenter höhe zu finden? ansonsten würde ich abwarten.
mfg vom
showbee
der potentielle gläubiger muss beweisen, das er noch geld zu
bekommen hat.
Genau genommen muss er beweisen, einen Anspruch zu haben. Das Problem ist, dass er das an Hand eines Vertrages, wenn einer vorliegt, vermutlich kann. Und dann liegt die Beweislast faktisch bei der Beklagten, die beweisen muss, dass sie schon bezahlt hat. Ohne Quittung wird das schwierig.
Levay
Sternchen!
Wie schön, dass sich auch ab und an echte Juristen hierhin verirren…
Also, Frau X hat weder einen Vertrag noch einen Lieferschein unterschrieben. Das hat alles ihr Freund in ihrem Namen gemacht. (Wenn Frau X jetzt böse wäre, könnte sie sagen, sie hätte das Material gar nicht bekommen.)Von ihr hat der Händler jedenfalls keine Bestellung, Vertrag o. ä.
Wie schön, dass sich auch ab und an echte Juristen hierhin
verirren…
Schön wär’s, wenn ich einer wär’. Aber ich arbeite daran!
Danke für das Sternchen 
Levay
Schön wär’s, wenn ich einer wär’. Aber ich arbeite daran!
Sag Bescheid, wenn Du Dich anmeldest. Ich werde mich dann beim LJPA bewerben… nur das mit der invitatio solltest Du bis dahin draufhaben!

Schön wär’s, wenn ich einer wär’. Aber ich arbeite daran!
Sag Bescheid, wenn Du Dich anmeldest. Ich werde mich dann beim
LJPA bewerben… nur das mit der invitatio solltest Du
bis dahin draufhaben!
Hm… hast du meine Beiträge zum Thema denn wirklich gelesen? Eigentlich wollte ich die Diskussion ja beenden, aber mich würde schon interessieren, was du dazu zu sagen hast. Da ich von vorn bis hinten nur Ansichten vertreten habe, die nicht mal von mir selbst stammen, sondern für die ich Quellen aus handelsüblichen Lehrbüchern bringen kann, wundert es mich, wenn du denkst, ich hätte „das mit der invitatio“ nicht drauf. Im Übrigen habe ich alles auch begründet… und bisher habe ich kein Argument gehört, das meine Ansicht unvertretbar machen würde. Falls du eines hast, nur her damit! 
Levay
PS. Würde dich WIRKLICH bitten, mir solche Argumente zu nennen; nicht um etwas zu beweisen, sondern weil ich es einfach wissen will.