Wir planen in nächster Zeit eine Tanzaufführung für die wir etwas mehr als 100 Euro Gema nach dem regulären Tarif bezahlen müssen. Jetzt überlegen wir allerdings die gleiche Aufführung am nächsten Tag noch einmal anzubieten. Müssen wir dann auch noch einmal die komplette Gemagebühr bezahlen oder gibt es Sonderregelungen für solche Fälle?
Hallo „darjeeling“
man muss grundsätzlich für jeden Veranstaltungstag einzeln bezahlen.
Vielleicht kann man mit der Gema vorher !!! klären, ob es Rabatt gibt.
Gastronomen haben häufig einen Sammeltarif über den Gastroverband.
Der Nachlass beträgt ca. 20 %. Dann muss er aber als selbst !!! anmelden.
Viele Grüsse
Hermann Suttorp
Wir planen in nächster Zeit eine Tanzaufführung für die wir
etwas mehr als 100 Euro Gema nach dem regulären Tarif bezahlen
müssen.
Frage:
Wird unterschiedliches Publikum angesprochen?
D.h.: Kommen zu beiden Veranstaltungen die gleichen Leute?
Falls NEIN, muss (imho) 2x GEMA bezahlt werden.
Grundsätzlich gilt aber immer der Tipp sich mit Fragen direkt an die GEMA zu wenden. Sonderregelungen gibt es viele.
Gruß
Karin
Hallo,
nachdem die Abrechnung pro Veranstaltung durchgeführt wird fallen auch für den 2. Tag die entsprechenden Gebühren an - es gibt keine Ermäßigung oder Rabatte für mehrere bzw. aufeinander folgende Veranstaltungen.
Viele Grüße
Christina