Hallo!
Ich habe im Moment eine Vorlesung in Steuerrecht.
Gibt es eine „Überschneidung“ in Sachen Steuerklassen???
Ich meine, wenn jetzt jemand einen 400 Euro Job hat und dann einen anderen 400 Euro Job beginnt, und dann einen Monat lang beide Jobs macht, dass er in dem einen Monat beide Jobs auf Steuerklasse 1 machen kann???
Mein Tipp ist, dass es geht, wenn er in diesen einen Monat zusammen nicht über 400 Euro kommt. Mit dem Hinweis darauf, dass kein Urlaubsgeld etc. gezahlt werden darf.
Hallo!
Diese Geschichte wird hier regelmäßig abgefragt, die Suchfunktion hätte wahrscheinlich weitergeholfen.
Man kann 2 400€ Jobs haben, wenn man keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat. Die Summe beider 400€-Beschäftigungen darf dann 400 € nicht überschreiten.
Die Frage mit der Steuerklasse ist eine ganz andere. Normalerweise werden 400€ Jobs pauschal versteuert, das heißt man hat mit Steuerklasse gar nichts am Hut. Man kann (muss aber nicht) die Jobs aber über Steuerkarte abrechnen. Um Deine eigentliche Frage zu klären: Wenn man beide Jobs über Steuerkarte laufen lässt, kann man nicht beiden Arbeitgebern eine Steuerkarte mit 1-er Steuerklasse geben. Man muss beim ersten die 1 und beim zweiten die sechs abgeben. Auf der sechs kann man dann einen Freibetrag eintragen lassen, dass es zu keinem Lohnsteuerabzug kommt. Das ist aber viel Papierkrams.
Gruß
Jörg