Zweimal Umzug wg. einmal Arbeitsplatzwechsel?

Hallo,

mal wieder eine Gestaltungsfrage:

Angenommen Person A muss umziehen wg. Arbeitsplatzwechsel (neuer Arbeitsplatz an anderem Ort bzw. allererster Arbeitsplatz überhaupt).

Person A sucht nun eine Wohnung vor Ort, findet zunächst gar keine, die ihr gefällt, dann eine, die erst in 4 Monaten bezugsfertig wäre.

Der Arbeitgeber bietet Person A an, gegen geringes Entgelt über diese Zeit in einem betriebseigenen Angestelltenwohnheim zu wohnen.

Person A macht dies und lässt für diese Zeit ihre gesamten Möbel bei einem Umzugsunternehmen einlagern.

Nach den vier Monaten ist die Wohnung bezugsfertig, Person A verlässt das Wohnheim, zieht in die Wohnung und lässt die eingelagerten Möbel herbringen.

Sind nun sämtliche Kosten (Wohnungssuche, Umzug ins Wohnheim, Maklercourtage für die neue Wohnung, Lagerkosten der Möbel, Speditionskosten fürs Anliefern der Möbel in die neue Wohnung, Umzug Wohnheim in die neue Wohnung, 2x neuer Telefonanschluss und 2x Ummeldegebühren etc.) als Werbungskosten wg. berufsbedingtem Wohnortwechsel absetzbar?

Oder könnte das FA sich stur stellen und behaupten, mit dem Wohnheimzimmer wäre Person A ja schon zum neuen Arbeitsplatz-Ort gezogen? Aber kein Mensch wohnt doch freiwillig in einem winzigen ungemütlichen Wohnheimzimmer? Gibt’s da evtl. Richtlinien oder Urteile?

Vielen Dank!

Frank

Hallo,

schau mal grundsätzlich oben unter „Umzugskostenpauschale“, da ich da alle Suchergebnisse zu „Umzug“ verlinkt habe.

Deine Frage war auch schon einige Male da, z.B.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40p01001…

Angenommen Person A muss umziehen wg. Arbeitsplatzwechsel (neuer Arbeitsplatz
an anderem Ort bzw. allererster Arbeitsplatz überhaupt).

Bei erstmaliger Arbeitsaufnahme und Auszug aus der Wohnung der Eltern ist der Umzug privat veranlasst (EFG 2000 S. 485).

Viele Grüße
C.

Danke für Deine Antwort!

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40p01001…

Das BFH Urteil ist ja fies. Ob das hier auch gilt - die Person wohnt in einem 1-Zimmer-Raum mit Kochnische und Dusche in einem Angestelltenwohnheim des Arbeitgebers. Ist ja eher wie ein Hotelzimmer als Zwischenwohnung. Ich habe in Deutschland oft das Gefühl, das der Gesetzgeber hier ausgerechnet immer die bestrafen will, die für einen Arbeitsplatz auch bereit sind, größere Mühen auf sich zu nehmen (Umzug in weite Ferne, erstmal lange Zeit in winzigem Zimmer verbringen etc.), als denjenigen, die einfach zuhause bleiben und sagen „Wenn ich hier keinen Job finde, soll mir das Arbeitsamt was suchen“… ist aber nur so ein Gefühl, das sich einstellt, wenn ich immer mitbekomme mit was für Sachen sich Freunde und Kollegen hier herumschlagen müssen :wink:

Bei erstmaliger Arbeitsaufnahme und Auszug aus der Wohnung der
Eltern ist der Umzug privat veranlasst (EFG 2000 S. 485).

Ist zwar erstmalige Arbeitsaufnahme, aber Wegzug aus eigener Wohnung vom Studienort. Das sollte dann doch ok sein, oder?

Viele Grüße
Frank

Hallo,

Danke für Deine Antwort!

gern geschehen

Das BFH Urteil ist ja fies. Ob das hier auch gilt - die Person
wohnt in einem 1-Zimmer-Raum mit Kochnische und Dusche in
einem Angestelltenwohnheim des Arbeitgebers. Ist ja eher wie
ein Hotelzimmer als Zwischenwohnung.

ja, deshalb empfehle ich dir jetzt, nachdem du in etwa weisst, was abziehbar ist und wo die Fallstricke liegen, einen Steuerberater einzuschalten. Der wird das dann so aufbereiten, dass das Maximale absetzbar ist.

Ich habe in Deutschland
oft das Gefühl, das der Gesetzgeber hier ausgerechnet immer
die bestrafen will,

nee, soviel denkt sich der Gesetzgeber sicher nicht. Das Dickicht des Steuerrechts ist aus dem Wunsch nach Einzelfallgerechtigkeit vom Gesetzgeber, aber auch durch die Rechtsprechung entstanden.

Bei erstmaliger Arbeitsaufnahme und Auszug aus der Wohnung der
Eltern ist der Umzug privat veranlasst (EFG 2000 S. 485).

Ist zwar erstmalige Arbeitsaufnahme, aber Wegzug aus eigener
Wohnung vom Studienort. Das sollte dann doch ok sein, oder?

ja, das ist o.k.

Viele Grüße
C.