Hallo!
Können Eheleute zwei getrennte Erstwohnsitze haben, ohne als ‚getrennt lebend‘ zu gelten? Und könnten sie sich denn gegenseitig als Zweitwohnung den Erstwohnsitz des anderen eintragen lassen? Wäre es relevant, wie weit diese beiden Wohnsitze von einander entfernt sind?
Eigentlich dachte ich, dass es kein Problem wäre und es dann auch logisch nachvollziehbar ist: Man ist räumlich getrennt, aber nicht als Paar.
Viele Grüße,
Pituffo
Hallo,
Können Eheleute zwei getrennte Erstwohnsitze haben, ohne als
‚getrennt lebend‘ zu gelten?
Ja
Und könnten sie sich denn
gegenseitig als Zweitwohnung den Erstwohnsitz des anderen
eintragen lassen?
Ja, mit ner passenden Begründung. Besser und im Sinne des Meldegesetzes wäre gemeinsame Hauptwohnung melden und einer hat Zweitwohnung woanders.
Wäre es relevant, wie weit diese beiden
Wohnsitze von einander entfernt sind?
nein
Eigentlich dachte ich, dass es kein Problem wäre und es dann
auch logisch nachvollziehbar ist: Man ist räumlich getrennt,
aber nicht als Paar.
logo nachvollziehbar, unterschiedliche Wohnungen (weil vielleicht Wohnung zu klein), aber das gemeinsame Eheleben besteht weiterhin.
Gruß von Sid
Hallo,
das entscheidenen Kriterium bei der Festlegung des Erstwohnsitzes ist nicht die Bindung an diesen, sondern die Aufenthaltsdauer in diesem Ort (so zumindest die Rechtsprechung).
So kann es durchaus geschehen, dass ein Ehepaar wegen Berufstätigkeit unterschiedliche erste Wohnsitze aufrechterhält und dennoch nicht getrennt lebt. Wochenendehe nennt man das wohl.
Gruss
Iru