Zweiseitiges Rechtsgeschäft

Hallo in die Runde,

bei welcher Vertragsart handelt es sich um kein zweiseitiges Rechtsgeschäft?

Testament
Kündigung eines Arbeitsvertrages

Bei der Kündigung ist es recht klar. Das ist eine einseitige Willenserklärung. Ich meine aber auch, dass das Testament kein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist.
Was sagt die Gemeinschaft dazu?

Ich bin auf wissende Antworten gespannt.

Gruß
numbat

Ich meine aber auch, dass das Testament kein
zweiseitiges Rechtsgeschäft ist.

Richtig.

Hallo noch einmal,

es handelt sich um eine Prüfungsfrage.
Welche Vertragsart ist kein zweiseitiges Rechtsgeschäft?

Berufsausbildungsvertrag
Kaufvertrag
Mietvertrag
Testament
Kündigung eines Arbeitsvertrages

Die ersten drei Antworten sind zweiseitige Rechtsgeschäfte, m.E.
Somit kann es nur um das Testament und die Kündigung gehen.
Die Fragestellung deutet aber an, dass nur eine Antwort richtig ist.

  1. Entweder ist nur eine Antwort richtig
  2. Die Fragestellung führt in die Irre und es sind auch zwei
    Antworten möglich (dann Testament und Kündigung).

Wer weiß es genauer?

Gruß
numbat

Die Fragestellung deutet aber an, dass nur eine Antwort
richtig ist.

Die Fragestellung deutet vor allem darauf hin, dass der Prüfer keine Ahnung hat. Verträge sind niemals einseitige Rechtsgeschäfte, und weder ein Testament noch eine Kündigung ist ein Vertrag.

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Hallo,

das ist das schöne an w-w-w-, das einige Leute meinen, andere angreifen zu müssen und sie herabsetzen zu müssen, wenn man eine Fragestellung hat. Das ist auch der Grund, warum sich so viele bereits enttäuscht zurückgezogen haben.

Dabei merken diese Poster gar nicht, dass Sie sich selbst herabsetzen. Dieses Verhalten sollten sie einmal in Unternehmen zeigen, das sollte schleunigst Ärger geben und irgendwann zur Entlassung führen. Begründung: Konnte sich nicht in das Team integrieren.

So ein derartiges Verhalten deutet auch auf einen Werte- und Moralverlust hin. Und das nicht nur in der Jugend. Es ist auch schon weit verbreitet in dem „mittleren Alter“.

Ich verlange von von Ihnen, Mevius, eine öfftliche Entschuldigung!
Und das nicht irgendwann, sondern heute!

Gruß
numbat

Mevius hat sich doch auf die Fragestellung des Prüfers bezogen, nicht auf die des Fragestellers auf w-w-w?!?
Und da hat er nunmal Recht. War doch kein Angriff auf numbat100? Oder hab ich da was falsch verstanden?

Off-Topic spare mich mir mal, direkt On-Topic:

Ein Vertrag bedingt eben mind. zwei übereinstimmende Willenserklärungen und kann somit nicht einseitig sein. „Einseitiges Rechtsgeschäft“ heißt, dass für die Wirksamkeit nur eine Willenserklärung notwendig ist, egal wieviele Personen an diesem Rechtsgeschäft beteiligt sein mögen. Ein Testament und auch eine Kündigung sind somit einseitige Rechtsgeschäfte.

das ist das schöne an w-w-w-, das einige Leute meinen, andere
angreifen zu müssen und sie herabsetzen zu müssen, wenn man
eine Fragestellung hat.

Bitte lesen, was ich geschrieben habe. Ich habe nicht den Fragesteller angegriffen, sondern den Prüfer, der sich diese Prüfungsfrage ausgedacht hat. Wofür sollte ich mich da entschuldigen? Der Prüfer gibt durch seine Fragestellung zu erkennen, dass er das, was er abfragt, selbst nicht versteht.

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Auch keine Begrüßung mehr,

das ist so nicht eindeutig zu erkennen. Im Nachhinein kann man sich bei schwammitgen Antworten dann wieder herauswinden.
Zudem sollte hier niemand beleidigt oder angegriffen werden. Das gehört überhaupt nicht hierher. Das war auch gar nicht die Fragestellung. Einfach sachlich antworten, das reicht.

Sie sollten sich einmal die qualifizierten Antworten ansehen
und sich davon eine Scheibe abschneiden. Mit derartigen Antworten kann man etwas anfangen.
Zudem sollten Sie sich mal an die Regeln des guten Umganges halten.
Hier Netiquette genannt!

Auch keine Verabschiedung mehr.

*Seufz*, lass es doch einfach gut sein, was soll diese Meckerei denn nun bringen?

Die Aussage „Die Fragestellung deutet vor allem darauf hin, dass der Prüfer keine Ahnung hat“ stammte zwar nicht nicht von mir, ist aber weder unhöflich noch eine Beleidigung, außerdem haben dir nun schon mehrere Leute gesagt, wieso diese Aussage korrekt ist.

Und das wars jetzt auch für mich in diesem Thread, genug OT

P.S.:
Netiquette kenne ich, trotzdem finde es ehrlich gesagt bescheuert, in jedem Posting Anrede und Gruß zu verlangen, das macht man in einer echten Unterhalten auch nicht. Und das ist nur meine Meinung und soll bitte keine Diskussionsaufforderung sein.

1 „Gefällt mir“

das ist so nicht eindeutig zu erkennen.

Doch, denn ich habe geschrieben:

„Die Fragestellung deutet vor allem darauf hin, dass der Prüfer keine Ahnung hat.“

Zudem sollte hier niemand beleidigt oder angegriffen werden.

Habe ich auch nicht. Ich habe lediglich darauf hingewiesen - dies könnte man als Angriff werten -, dass der Prüfer eine unsinnige Aufgabe gestellt hat.

Sie sollten sich einmal die qualifizierten Antworten ansehen
und sich davon eine Scheibe abschneiden.

Ich erlaube mir den Hinweis, dass auch ich qualifizierte, nämlich unbestritten sachlich richtige Antworten gegeben habe und zwar sogar als erster User hier.

Mit derartigen
Antworten kann man etwas anfangen.

Unverständlich, denn ich habe die rechtlichen Erklärungen gleich mitgeliefert.