Eine Freundin von mir möchte nach ihrem Studium noch ein weiteres Studium beginnen. Ich bin diesbezüglich irgendwann mal auf den Begriff „Zweitstudium“ gestoßen und das scheint irgendwie wichtig zu sein.
Kann mir jemand mehr dazu sagen, worauf man achten muss, wenn man ein Zweitstudium in Erwägung zieht? Gibt es da Komplikationen oder Einschränkungen (bin ich pessimistisch!) oder Vorteile?
Ist es tatsächlich besser, das Studium abzubrechen, anstatt den Abschluss zu machen und dann noch einmal das zu studieren, was einen WIRKLICH interessiert?
einen großen, drohenden Nachteil sehe ich darin, dass einige Bundesländer beginnen, Studiengebühren einzuführen. Die Erstausbildung soll dann in einem gewissen Rahmen weiterhin kostenfrei bleiben (z.B. über Studienkonten), während ein Zweitstudium (also eine zweite Ausbildung) kostenpflichtig wird (in NRW z.B. 650 EUR pro Semester). Da allerdings eine „Langzeit“-Erstausbildung ebenfalls kostenpflichtig wird, dürfte sich das ab einem gewissen Fortschritt im Erststudium kaum etwas nehmen…
Weiterhin dürfte wahrscheinlich Bafög ebenfalls problematisch sein, wovon ich allerdings glücklicherweise:wink: keine Ahnung habe…
Ich denke, ab einem gewissen Fortschritt sollte man zu Ende bringen, was man anfing, hat für mich einfach auch etwas mit Konsequenz zu tun…
Ist es tatsächlich besser, das Studium abzubrechen, anstatt
den Abschluss zu machen und dann noch einmal das zu studieren,
was einen WIRKLICH interessiert?
Also, in Sachen BAFöG ist es fast unerheblich, ob der Studienfachwechsel vor oder nach einem Abschluss erfolgt. Man könnte versuchen, einen Studienfachwechsel aus wichtigem Grund durchzusetzen, was aber sauschwer ist.
Ich habe es nicht einmal bei endgültigem Nichtbestehen der Vorprüfung in einem Fahc geschafft (und was wäre ein wichtigerer Grund, das Studienfach zu wechseln). Das BAFöG-Amt hätte mir dazu nur ein Semester weniger als tatsächlich gebruacht zugestanden, trotz Fernstudium neben der Arbeit, Schwangerschaft und Geburt der Tochter um das Nichtbestehen herum.
Also, in Sachen BAFöG ist es fast unerheblich, ob der
Studienfachwechsel vor oder nach einem Abschluss erfolgt. Man
könnte versuchen, einen Studienfachwechsel aus wichtigem Grund
durchzusetzen, was aber sauschwer ist.
soweit ich weiß, ist die Förderung eines zweiten Studienganges nur dann möglich, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang zum Erststudium besteht. Also klappt es nicht mit Jura und Mathematik, wohl aber mit Physik und Mathematik.
Aber das kann sich natürlich auch schon wieder geändert haben…
Wenn der Zweitstudiengang ein ZVS-Fach ist, muss man sich dafür bewerben. Für ein Zweitstudium gelten aber andere Kriterien als der NC, unter anderen spielt die Abschlussnote des Erststudiengangs eine Rolle. Aber dazu kann man alles im ZVS-Info nachlesen.
Wenn man den ersten Studiengang nicht beendet, hat man den Vorteil, dass das „Zweitstudium“ ein Erststudium ist (und bei z.B. einem ZVS-Fach eben wieder die normalen Kriterien = Wartezeit und Schulnote gelten). Später auf dem Lebenslauf macht sich das aber natürlich nicht so gut, und wenn es mit dem zweiten Studium nicht so gut klappt, kann es passieren, dass man am Ende ganz ohne Abschluss da steht.
Meine Empfehlung: Erst mal den ersten Abschluss machen, das zweite Fach auf Zulassungsbeschränkung prüfen und wenn alles klappt froh weiter studieren
Stimmt, die Studiengebühren hatte ich ganz vergessen. Ich weiß, es gibt sie in Niedersachen und NRW, wo noch?
Hast Du von der Regelung in Sachsen gehört, dass man vor Aufnahme des Zweitstudiums dort nicht mehr als sieben Semester oder Zwischenprüfung studiert haben darf?
Kann mir da jemand etwas genaueres sagen, denn so kann das ja nicht richtig sein, es gibt ja Studdiengänge ohne Zwischenprüfung (Jura z.B.).
Das mit der Konsequenz sehe ich anders, schließlich wechselt man das Studienfach nicht, weil’s gerade mal so in ist oder so, sondern meistens aus wichtigen Gründen. Und wenn dieser auch nur ist, dass das Erststudium eine totale Fehlentscheidung war.
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in Baden-Württemberg gibts die Studiengebühren auch. Soweit ich weiß, muss man ab einer bestimmten Anzahl von Semestern (20 Semester?) 1000 Mark bzw. 500 Euros pro Semester zahlen. Leg mich aber bitte nicht auf die Zahlen fest - bin seit 2 Jahren fertig mit Studieren und hab mich seitdem nicht mehr mit Studiengebühren beschäftigt.
Beim googlen hab ich ein Merkblatt zu den Gebühren gefunden, es aber nicht durchgelesen - man muss ja auch noch arbeiten. *g* Hier ist die URL, dann kannst du dich selbst informieren: http://www.verwaltung.uni-karlsruhe.de/abt/h1/a12/a1…
Gruß, Annegret
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Stimmt, die Studiengebühren hatte ich ganz vergessen. Ich
weiß, es gibt sie in Niedersachen und NRW, wo noch?
Über kurz oder lang überall (da ja mittlerweile die rot-regierten munter Vorreiter sind).
Das mit der Konsequenz sehe ich anders, schließlich wechselt
man das Studienfach nicht, weil’s gerade mal so in ist oder
so, sondern meistens aus wichtigen Gründen. Und wenn dieser
auch nur ist, dass das Erststudium eine totale
Fehlentscheidung war.
Ich habe nicht gesagt, man solle auf Teufel komm raus zu Ende studieren. Konsequenz bedeutet eben auch, rechtzeitig und schnell(!) etwas zu beenden. Aber ich bleibe weiter bei der Meinung: Entweder nach spätestens 2-3 Semestern aufgeben oder zu Ende studieren. Alles andere ist für mich inkonsequent.
ich werde im Oktober voraussichtlich selbst ein Zweit-Studium beginnen.
Wie hier schon mehrfach erwähnt, hat das zum einen Einfluss auf das Verfahren bei der ZVS. Die Bewertungskriterien für Zweitstudienbewerber sind anders (z.B. Einbeziehung der Abschlussnote des Erststudiums). Soweit ich weiß, sind auch grundsätzlich nur 3% der Studienplätze in einem Fach für Zweitstudienbewerber vorgesehen. Wenn man ein Fach studieren will, das eine Fortsetzung/Vertiefung des ersten Studienfachs darstellt, bekommt man leichter einen Studienplatz. Ansonsten braucht man eine gute Begründung, weshalb man das Zweitstudium benötigt (wenn z.B. eine Kombination aus Erststudienfach und Zweitstudienfach für einen bestimmten Beruf erforderlich ist). Im ZVS-Info findet man auch die Fächer, bei denen grundsätzlich die Notwendigkeit des Zweitstudiums ohne weitere Prüfung anerkannt wird (z.B. Zahnmedizin/Medizin, Verwaltungsstudiengänge/Jura). Aber die ZVS-Frist für das WS 03/04 ist ja eh abgelaufen…
Aber der größere Haken an der Sache, wie oben schon öfter erwähnt, sind die Studiengebühren. Ich darf dann zur Liste der Länder, in denen Studiengebühren erhoben werden, das Bundesland Bayern hinzufügen … mit 500,00 EUR Studiengebühr pro Semester
Ausnahme auch hier nur dann möglich, wenn das Zweitstudium auf einem anzuerkennenden Grund beruht und eine sinnvolle, notwendige Ergänzung des Erststudiums darstellt (s.o.). Und das muss man erst mal darlegen können …
Hi alessa!
Huch, das klingt nicht gut für meine Freundin.
Sie studiert nämlich zur Zeit freudlos Jura, will jetzt noch aus *räusper* Konsequenz das 1. Staatsexamen machen und danach Medizin studieren.
Klingt so, als würde sich das schwieriger und teurer gestalten als ursprünglich angenommen.
Wie ist denn das bei Dir?
Sind Dein Erststudium und Dein Zweitstudium fachlich miteinander verbunden?
Weißt Du, ob bei den 3% der Studienplätze, die dann tatsächlich an Zweitstudierende gehen, auch der Abi-Schnitt wichtig ist oder die Relevanz für’s Erststudium überwiegt?
Wenn ich das hier so lese, würde ich ihr fast eher raten abzubrechen, wenn sie wirklich nicht im juristischen Bereich arbeiten, sondern Medizin machen möchte.
Oder sehe ich das zu schwarz?
ZVS-Anforderungen
Die Abiturnote spielt bei einem Zweitstudium keine Rolle.
Stattdessen werden nach einem Kriterienkatalog Punkte gesammelt, das sieht dann so aus:
Prüfungsergebnis des Erststudiums (ausgezeichnet und sehr gut: 4 Punkte, gut und voll befriedigend: 3 Punkte usw.)
Gründe für das Zweitstudium (zwingende berufliche Gründe 1-9 Punkte, wissenschaftliche Gründe 7-11 Punkte, besondere berufliche Gründe 7 Punkte, sonstige berufliche Gründe 4 Punkte und „sonstige Gründe“ 1 Punkt)
Das ist es auch schon - mehr ist nicht relevant.
Man kann also optimalerweise 15 Punkte sammeln (Gründe „von überragender wissenschaftlicher Bedeutung“ und ausgezeichneter Abschluss im Erststudium).
Wenn deine Freundin eine „genaue individuelle Darlegung“ geben kann, warum sich ihre Berufschancen durch das Medizin-Studium verbessern, würde sie unter die Kategorie der sonstigen beruflichen Gründe fallen und damit 4 Punkte erhalten. Dazu je nach Examensnote 1-4 weitere Punkte.
Aber jetzt kommt’s: Ich habe gerade das ZVS-Info vom Sommersemester 2001 vor mir liegen. Da stehen immer auch die Ergebnisse vergangener Semester drin. Und - tada - für Medizin ist die Messzahl 4 angegeben. Das heißt: Wer damals Medizin als Zweitstudium machen wollte und wenigstens 4 Punkte hatte, wurde aufgenommen. Wenn es also Ärzten im Moment beruflich besser geht als Anwälten und deine Freundin kein allzu schlechtes Examen macht, sollte das eigentlich klappen.
Ja, danke! Ich habe mal bei der ZVS geschaut und da findet man ein Merkblatt zum Zweitstudium: http://www.zvs.de/Service/Download/M08_04_2003.pdf
Irgendwie nicht ganz fair, dass diese Notenumrechnung in Punkte auf derselben Basis für alle Studiengänge stattfindet, aber naja.
Bei dieser Darstellung der Verbesserung der Berufschancen muss man dann wohl mal kreativ sein. Hat jemand so etwas schon mal geschrieben und bewilligt bekommen, jemand bei dem die Studiengänge ebenfalls so unterschiedlich sind wie Jura und Medizin?
ZVS-Info ist eine gute Idee, die letzte habe ich auch noch irgendwo liegen, mal sehen, was da über die Punkte für Medizin drinsteht!
Danke Dir!
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Hallo,
ich glaube die frage nach einem zweitstudium stellt sich dann wenn ein erstes studium absolviert wurde. um die frage aus meiner sicht zu beantworten: ich glaube nach einer gewissen phase des angefangenen studiums sollte man sich ganz klar die ziele des studiums im berufsleben vor augen führen. also frage dich warum du das was du studierst studierst! was ist der zweck? wenn du diese frage beantworten kannst wirst du sicherlich auch den arbeitsmarkt entsprechend der erwartungen einschätzen können und sehen, ob ein studium welches du anschließen möchtest den gewünschten effekt bringt. aber die frage ist dann eher die nach einem weiterbildungs-studium bzw. aufbau-studium als nach einem gänzlich neuen studium. du kannst dich ja mal bei der fern-uni hagen erkundigen. die internet-seite: www.fernuni-hagen.de
dort findest du viele interssante aspekte zu studiengängen. ich wünsche dir, dass du deine ziele herausarbeiten kannst
gruß´
mirko
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