Zweit Meinung einholen?

Hallo,
ich hatte im Februar’20 einen Arbeitsunfall.Ich Arbeite in einem Holzllager und mir ist eine große Holzplatte auf den rechten Fuß gefallen. Gesplitterters Kahnbein war die Folge.Ich bin dann am nächsten Tag zu einem Krankenhaus gefahren, weil ich die Schmerzen nicht mehr aushalten konnte. Klassischer Berufsgenossenschaft Fall. Ich hatte dann ca. 6 Wochen einen sog. Aircraft Schuh anzuziehen, und war dementsprechend lange Krankgeschrieben. Der Arzt meinte, das in der Genesungszeit komplett der Fuß wieder, ohne bleibenden Schäden verheilt. Ich konnte den Fuß zwar wieder belasten nach der angebene Zeit , aber nicht Vollkommen Schmerzfrei. Ich bin dann im Juli (5 Monate später) wieder ins Krankenhaus gefahren und plötzlich sagte ein andere Arzt das es noch mehrere Monate dauern kann, bis die Schmerzen komplett weg sind. Meine Frage ist jetzt :Da ich die CD vom MRT mitbekommen habe,wollte ich zu meinem „normalen“ Chirurgen gehen,das er einen Blick darauf werfen kann. Kann man von einem „abgeschlossen“ Berufsgenossenschaft Unfall sich eine zweit Meinung von einem gesetzlichen Kassen Arzt einholen?

Vielen herzlichen Dank und genießt das schöne Wetter.
Jörg

Hallo,
spontan und grundsätzlich - ja, kann man. Allerdings in diesem speziellen Fall, bei dem schon die BG als alleiniger Kostenträger feststeht, rate ich doch, sich vorher zuerst bei der Kasse, und wenn die ablehnen sollte, dann bei der BG konkret anzufragen.
Die Kasse könnte ablehnen, eben weil sie die Kosten für diese "Zweitmeinung"nicht übernehmen muss oder will und die BG
eh nur auf das hört, was ihre Ärzte/Gutachter meinen.
Andererseits, du schreibst, dass der Fall schon abgeschlossen ist, ergo musst Du doch nicht zwingend davon ausgehen, dass die bestehenden Schmerzen auch wirklich noch Folge des Arbeitsunfalls sind, das würde mich, wenn es mich selbst beträfe, dazu veranlassen, einen entsprechenden Facharzt einfach mittel Krankenversichertenkarte aufzusuchen.
Jetzt musst du selbst eine Entscheidung treffen.
Gruss
Czauderna

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Aber sicher.
Tu es.

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Du hast aber schon verstanden, dass es darum geht, ob er das dann selbst zahlen muss, denn das kann ja durchaus teuer werden.

Wenn du ganz sicher gehen willst, frag einfach mal beim gesetzlichen Arzt vorher nach :slight_smile:

Hallo,
Wer ist ein gesetzlicher Arzt und darf es auch eine Ärztin sein?
Gruss
Czauderna

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Hi,
das ist ein Arzt mit Kassenzulassung. Warum sollte es keine Ärztin sein dürfen? Geschlechterrollen überwinden :wink:

Hallo,
okay, das wäre geklärt - danke für die Rückmeldung, allerdings kann ein zugelassener Kassenarzt
diese Frage nicht verbindlich beantworten, ohne sich vorher nicht selbst ein Bild zu machen und da muss er schon irgendwie bezahlt werden. Logischerweise muss er die Antwort auf diese konkrete Frage verweigern. Im Normalfall wird der Arzt/Ärztin einen Termin vergeben, die Karte annehmen und dann auch abrechnen und wenn nicht durch eine Prüfung (meist eine Routineprüfung) die Kassenärztliche Vereinigung oder die Kasse selbst einen Bezug zum vorherigen Arbeitsunfall herstellt, dann geht auch dieser Arzttermin zulasten der Kasse und alles ist gut.
Als Fazit gilt in diesem Fall - wer viel fragt, bekommt auch viel Antworten.
Gruss
Czauderna

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Hey, danke für deine Einschätzung :slight_smile: