Hallo Frank
- Frage:
wenn ich einen pkw auf den namen meiner schwester anmelde, um
ihren schadensfreiheitsrabatt zu nutzen, sollte man dann
unbedingt die nutzung „als mehrer fahrer“ angeben ?
Kann ansonsten im schadensfalle die versicherung die zahlung
verweigern, wenn ich gefahren bin aber meine schwester als
alleinnutzer/Hauptnutzer angegeben war ?
unbedingt angeben. Dann wird gefragt: Geburtstag des jüngsten Fahrers. Schließlich steigt das Risiko für die Versicherung mit jedem Fahrer mehr!
- Frage:
kann ich, der bisher einen dienst-pkw hatte, den arbeitgeber
„verpflichten“ mir eine schadensfreiheistbescheinigung
auszustellen, den bei der versicherung dazu führt, günstige
eingestuft zu werden ?
Bitte! Nicht verlangen.
Grüße
Raimund
- Frage:
kann ich, der bisher einen dienst-pkw hatte, den arbeitgeber
„verpflichten“ mir eine schadensfreiheistbescheinigung
auszustellen, den bei der versicherung dazu führt, günstige
eingestuft zu werden ?
EIn Versicherungsagent teilte mir nun mit, daß diese Beschienigung bzgl. Versicherung/Schadensfreiheitn ichts bringen würde.
Der Arbeitgeber müsste wohl die durch mich erworbenen Schadensfrieheitsrabatte an mich abtreten, was er wohl nciht tun wird, da er mit dem Auto weiterhin günstig versichert bleiben will !!?
Oder hat man da eine rechtliche Handhabe ?
Jedenfalls besten Dank, Raimund.
Gruss
Frank