Ich habe meine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel abgeschlossen 2011 abgeschlossen.
Ich habe in der zeit ein Kind bekommen und arbeite zur zeit in einem Call-Center.
Diese Arbeit hat für mich 0 Zukunft und hab grosses Interesse an einer zweiten Ausbildung.
Muss ich diese selber Zahlen?
Hallo,
wieso zahlen? In der Ausbildung bekommt man doch eine Ausbildungsvergütung, der Besuch der Berufschule ist kostenlos. Aber du sagst, die Arbeit im Call-Center hat für dich keine Zukunft, was ist mit dem erlernten Beruf, oder willst du den auch nicht ausüben?
Gruß
Christa
Hast Du die erste denn bezahlt ?
Ich dachte, Du hättest da bereits ein ordentliches Ausbildungsgehalt bekommen ?
Man fasst sich an den Kopf bei solchen Fragen.
Du meinst nämlich was ganz anderes, nämlich ob die Allgemeinheit (also die dummen anderen) dir während der Ausbildung Unterstützung in Geld gewähren, weil das Gehalt nicht ausreichen wird für Mutter und Kind.
Wenn die Ausbildungsvergütung nicht reicht, besteht ggf Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Evtl. werden aber auch deine Eltern in die Pflicht genommen
Ganz ruhig brauner nein das meine ich zu 100% nicht!
Mir ist mal zu Ohren gekommen das die erste Ausbildung bezahlt wird und man für die zweite selbst aufkommen muss.
Deine Art ist sehr anmaßend und unverschämt!
Ich bin gelernte Kauffrau im Einzelhandel …
Als mama sind die Arbeitszeiten sehr schwierig
Bitte nur zu Themen äußern, wenn Du auch etwas davon verstehst.
Weder wird Anspruch auf ergänzende Spzialhilfe bestehen, noch werden die Eltern außer in absoluten und extrem seltenen Ausnahmefällen unterhaltspflichtig sein.
Also: zweimal falsch geraten.
Kurz und knapp:
Zweite Ausbildung wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vom Staat unterstützt - gibt Ausnahme, allerdings sehe ich in Deiner Frage keinerlei Ansatzpunkt, von einer Ausname auszugehen.
Bedeutet: reicht die Ausbildungsvergütung zzgl. solcher Dinge wie Kindergeld, Unterhalt usw. nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, wirst Du Dir die Ausbildung nicht leisten können.
Hallo,
Man hört viel. Das, was man hört, muss nicht immer stimmen.
Gut, wer hat Deine erste Ausbildung bezahlt, warum war das so?
Wem gegenüber willst Du für die zweite aufkommen? Mit welcher Begründung?
Mal andersrum:
Welche zweite Ausbildung käme für Dich in Frage?
Gruß
Jörg Zabel
Hllo,
Mal ein aktuelles live erlebtes Beispiel aus der Praxis. Eine dreißigjährige gelernte Köchin kann/will nach den zweiten Kind nicht mehr in dem erlernten Beruf arbeiten (Schichten/Wochenend- und Feiertagsarbeit). Die Arbeitsmarktexperten der Arbeitsagentur schlugen darauf hin eine Umschulung/Ausbildung zur Altenpflegerin vor. Die Köchin machte dezent darauf aufmerksam, dass auch Pflegebedürftige nicht nur zu den Öffnungszeiten der Arbeitsagentur oder von Kindergärten pflegebedürftig seien. Irgendwie fand man dann den Beruf der Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelferin). Also hat sich AA um die Anmeldung bei Ärztekammer und Berufsschule gekümmert und eine Arztpraxis gesucht, wo sie den beruflichen Teil abspulen kann.
Die Frau ist also nicht als Auszubildende beim Arzt angestellt. Sie bekommt von der AA jeden Monat ca. 1.300€ auf die Hand (naja aufs Konto überwiesen). Hier sind die Kinderbetreuungskosten sowie das Fahrgeld zur Berufsschule und zur Praxis schon dabei. Soviel bekommt kein normaler MFA-Azubi und da fragt auch keiner nach Fahrkosten oder Kinderbetreuung.
Insofern ist es mit der richtigen Herangehensweise nicht so unwahrscheinlich, dass der Staat auch eine zweite Ausbildung finanziert. Wie das Beispiel zeigt, würde der sogar eine finanzieren, bei der absehbar gar nicht in dem Beruf gearbeitet werden könnte.
Grüße