Zweite Ausbildung, Sommerferien, Arbeitslos?

Also. Nehmen wir an, dass eine Person in diesem Sommer die erste, zweijährige Ausbildung beendet. Danach hat sie schon eine zweite, weiterführende Ausbildung sicher.
Muss sie sich nun für die Zeit der Sommerferien, etwa zwei Monate, arbeitslos melden? Eventuell aufgrund der Rentenversicherung? Die Person hat noch nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Ausserdem besteht eine Förderung durch Bafög in der ersten Ausbildung, diese wird in der zweiten Ausbildung weitergeführt. Für die Zeit der Sommerferien bekommt die Person eine Nachzahlung.

Also, ist es notwendig sich arbeitslos zu melden?

Hallo,
man muss sich nicht arbeitslos melden. Aber für die Rentenversicherung bzw. spätere Rentenversicherungszeiten ist es von Vorteil, da die „leerlaufzeit“ dann dokumentiert ist.

Ich hoffe das reicht dir so…
Gruß Marty

Guten Morgen,

also zum Thema noch nie in die ARbeitslosenversicherung einbezahlt, kann ich sicher sagen, dass Du auf jeden Fall Hartz IV bekommst.
Arbeitslosengeld I bekommt man nur wenn man schon gearbeitet hat, aber Hartz bekommt jeder.

Ob Du dich die zwei Monate arbeitslos melden musst, kann ich Dir nicht genau sagen, wenn dann aber Hartz IV.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.

Noch einen schönen Tag!

Gruss Karin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

es ist insofern sinnnvoll, sich arbeitslos zu melden, weil diejenige Parson damit automatisch krankenversichert ist. Das mitta Rente vergessen wir mal lieber, die ist später eh auf Hartz-IV-Niveau - egal, ob in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden ist oder nicht.

Außerdem liegt ein Anspruch auf alg2 vor, also warum Geld verschenken?!

LG

Martin

Hallo,

die Fragen sind nicht mein Spezialgebiet.
Allerdings, wenn die Person in den zwei Monaten nicht arbeiten möchte, muss sie sich nicht arbeitlos melden.
Dennoch ist es für den späteren Rentenbezug wichtig, dass nach Möglichkeit so viele Monate als möglich nachgewiesen werden. Wenn man bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet ist, zählen die Monate als Anrechnungszeiten mit.

mfg

sorry, da kann ich nicht weiterhelfen

Hallo hell_bunny,

vielen Dank für die Anfrage.

Leider weiß ich darüber nicht genau Bescheid.

Am besten die Person sollte kurz bei der Arbeitsagentur vorbeigehen und dort nachfragen. Dort kann man Ihr bestimmt weiterhelfen.

Viele Grüße von Simi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Um es erst mal vorweg zu sagen, irgendwie auf den linken Fuß erwischt. Wie es sich bei dir genau verhält, ???

In den zwei Monaten ist keine Ausbildung oder dergleichen was auf die Rentenanwartszeit angerechnet wird, Rufe da einfach bei deiner Rentenversicherung an und frage nach, die geben dir die richtige Auskunft.
Arbeitslos würde heißen, den mindesten Betrag plus Miete, abzüglich der Nachzahlung - die ist ja Einkommen.
Bedenke auch, du brauchst in der Zeit eine Krankenversicherung.

Vielleicht bekommst Du bessere Antworten.

Gruß

Zweite, weiterführende Ausbildung: vorher Arbeitslos, nur in den Sommerferien

Nehmen wir an, dass eine Person in diesem Sommer die
erste, zweijährige Ausbildung beendete. Danach hätte sie schon
eine zweite, weiterführende Ausbildung sicher.
Müsste sie sich nun für die Zeit der Sommerferien, etwa zwei
Monate, arbeitslos melden? Eventuell aufgrund der
Rentenversicherung? Die Person hätte noch nie in die
Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Ausserdem bestünde eine Förderung durch Bafög in der ersten
Ausbildung, diese würde in der zweiten Ausbildung
weitergeführt. Für die Zeit der Sommerferien bekäme die
Person eine Nachzahlung.

Also, wäre es notwendig sich arbeitslos zu melden?

Wohl eher nicht, aber nicht unklug.

Im hier geschilderten Fall kämen an Sozialleistungen Wohngeld und Arbeitslosengeld II in Betracht. Aufgrund der zu erwartenden Nachzahlung müsste eventuell erhaltenes Arbeitslosengeld II (Alg II) unter Umständen (teilweise) wieder zurückgezahlt werden (Wenn man doppelt Geld erhält, merkt man das ja und sollte es nicht ausgeben). Aber, das gilt nicht unbedingt für die Renten- und Krankenversicherung durch Alg II.

Man sollte also in Erwägung ziehen, Alg II zu beantragen. Das Amt müsste dann sowieso prüfen, ob Wohngeld für einen nicht besser wäre. Schneller ginge es allerdings, wenn man Wohngeld parall selbst beantragte. Während es bei Alg II auf alles Einkommen und Vermögen ankommt, ist der Einkommensbegriff des Wohngeldes anders und Vermögen bleibt grundsätzlich außen vor. Dafür wird beim Wohngeld keine Renten- oder Krankenversicherung übernommen. Falls das BaFöG der zweiten Förderung sich etwas verspäten sollte, könnte man beim für Alg II zuständigen Amt Alg II als Vorschuss (Darlehen) beantragen. Es kann auch sein, dass man (in seltenen Fällen) Anspruch auf Alg II zusätzlich zum AusbildungsBaFöG hat. Er wäre gut, das mal überprüfen zu lassen.

Der Nachteil an Alg II wäre, dass die Behörde möglicherweise versuchen würde, einem ein Sofortangebot für Arbeit zu machen. Dem könnte man für diese kurze Zeit entgehen, indem man für jeden Tag, an dem man zum Termin mit seinem Vermittler geladen würde, ein Vorstellungsgespräch oder einen Tagelöhnerjob ansetzte und ansonsten gleich zu Beginn (Schriftlich!) den verdienten Urlaub (von drei Wochen) beantragte. Falls man ein Arbeitsangebot schriftlich bekäme, sollte man einen Anwalt beauftragen, einem da rauszuhalten (Mit der Begründung: nächste Ausbildung) oder man könnte es im letzten Monat sogar ignorieren, da die Folge fehlender Mitwirkung eine Kürzung des Alg II für den NÄCHSTEN Monat wäre, indem man sowieso keinen Anspruch mehr hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Thomas Hofmann

Hallo hell_bunny,

Es ist immer notwendig sich arbeitslos zu melden, denn die Zeiten Deiner arbeitslosigkeit wird bei der Errechnung der Rente mit berücksichtigt.

Gruß

Claus