Zweite Ausbildung und Hilfe bei der Miete von der Sozialagentur

Hallo zusammen,

ich habe lange diese Seite nicht benutzt und hoffe, dass ich gegen keine Etikette verstoße und vielleicht wichtige Hinweise bekommen kann.

Mein Fall: ich habe eine Ausbildung angefangen, die nach einem Jahr durch Firmeninsolvenz abgebrochen wurde. Das damalige Arbeitsamt hat mich in einer Umschulungsmaßnahme in eine zweijährige und anerkannte Ausbildung zum Systemelektroniker gesteckt, die ich mit ‚ausreichend‘ und anschließend zwei Jahren erfolgloser Arbeitssuche abgeschlossen habe. Irgendwann wurde mir klar, dass ich mit der schlechten Ausbildung und dem kaum vermitteltem Wissen der Ausbildung keinen Job finden werde und habe erfolgreich bei einem guten Unternehmen eine zweite Ausbildung begonnen.

Bis zum Juli 2010 habe ich von der Sozialagentur monatlich erst 280 von 280 Euro zu meiner Miete bekommen (1. LJ), im 2. LJ dann 225 von 280 Euro. Ab da an sagte mir die Sozialagentur aber, dass ich nicht mehr förderungsfähig bin und nichts mehr zur Miete bekomme. Hatte dann meinen Weiterbewilligungsantrag abgelehnt bekommen, mit dem Ratschlag, es mit BAB zu versuchen. Die haben direkt Nein gesagt, da es eine zweite Ausbildung ist und mich mit der Ablehnung zur Sozialagentur geschickt, damit die mir wieder Leistungen bewilligen. Die Dame dort stellt sich weiterhin quer und hat mir heute wieder einen Antrag auf aufstockende Leistungen abgelehnt. Mittlerweile habe ich noch den Weg über Wohngeld versucht und bekomme 37 Euro monatlich.

Durch viele aufgenommene Schulden und fehlende Unterstützung bin ich nun in der Situation, dass mich mein Vermieter rauswerfen möchte, da es mit dem Geld nicht immer rechtzeitig klappt und ich allgemein auch nahezu alle Reserven ausgeschöpft habe, die 280 Euro Miete zu zahlen. Die Alternative einer billigeren Wohnung ist nicht gegeben, da ich hier als Mitarbeiter der Firma recht günstig wohnen kann. Außerdem werde ich im November 28 Jahre alt und kann demnach auch nicht bei meinen Eltern wohnen, was finanziell und platztechnisch auch für diese nicht erwünscht bzw. möglich ist.

Nun ist meine Frage die: wieso werde ich bestraft, wenn ich arbeiten möchte? Mit der abgeschlossenen Ausbildung kann ich nicht arbeiten und die einzige Möglichkeit ist die erfolgreiche zweite Ausbildung. Die Sozialagentur lässt mich jedoch eiskalt ins Verderben laufen und unterstützt mich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich, jetzt noch an Hilfe zur Miete zu kommen?

Ich hoffe, dass das nicht zu ausladend war und dass es vielleicht noch Wege gibt.

Danke und Gruß,

Alexander

das Sozialgesetzbuch II finanziert grundsätzlich keine Ausbildungen, da man- theoretisch - ja auch ohne Ausbildung arbeiten kann, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Bitte versuchen Sie aber nochmal, einen „Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft“ nach § 22 Abs. 7 zu beantragen.
Sofern diese Möglichkeit bestehen sollte, hätte man sie allerdings darauf hinweisen müssen. Ist dies unterblieben, könnten Sie rückwirken noch Leistungen beantragen nach § 44 SGB X.