Hallo,
ich habe einem Job, mit dem ich zufrieden bin. Ich muss nicht wechseln.
Vor einem halben Jahr hatte ich mich bei einem Unternehmen beworben und nach einer Woche wurde schon das Vorstellungsgespräch durchgeführt. Da ich einen Job habe, habe ich bei der Gehaltsvorstellung hoch gepokert. Leider kam kurz darauf die Absage; wie sich herausgestellt hat, aufgrund meiner zu hohen Gehaltsvorstellung.
Nun gibt es dort in der gleichen Abteilung wieder ein Stellenangebot, welches mich interessiert.
Lohnt es sich neu zu bewerben (mit geringerer Gehaltsvorstellung), wäre eine Bewerbung generell dort sinnlos oder sollte eine neue Bewerbung erst nach ca. zwei Jahren gemacht werden?
Wie ist eure Meinung?
Danke und Gruß,
Fred
Hallo,
Du kennst doch jetzt schon die Entscheidungsträger. Ich an deiner Stelle würde dort anrufen und sagen, dass du ja schon mal in der Endrunde warst ( ob sie sich noch an dich erinnern?)und am zu hohen Gehaltswunsch gescheitert bist, dass dich das geärgert hat und du dir im Nachhinein gedacht hast, dass es eigentlich schade ist, du hättest dir so gut vorstellen können, dort zu arbeiten und dafür hättest du auch auf Gehalt verzichtet. Zum Schluss würde ich fragen, ob eine nochmalige Bewerbung Sinn macht. Das ganze sympathisch-lustig präsentiert.
Auf keinen Fall würde ich ohne vorherigen Anruf meine Bewerbung schicken, das fände ich schon ein bisschen peinlich.
Ein persönliches Gespräch, bevor man die Bewerbungsunterlagen schickt, finde ich immer vorteilhaft, sofern sich irgendein Aufhänger dafür bietet, weil man sich so schon mal aus der Masse abheben kann.
Viel Glück
Chang
Hallo,
ich bei der Gehaltsvorstellung hoch gepokert. Leider kam kurz
darauf die Absage; wie sich herausgestellt hat, aufgrund
meiner zu hohen Gehaltsvorstellung.
Das darf bezweifelt werden. Eine unangemessen Vorstellung ist kein Grund zur Absage. Schließlich sitzt man dort am Verhandlungstisch. Es kann aber durchaus ein Entscheidungskriterium sein, wenn Bewerber mit ähnlichen oder gleichen Voraussetzungen aber geringerem Gehaltswunsch antreten.
Lohnt es sich neu zu bewerben (mit geringerer
Gehaltsvorstellung), wäre eine Bewerbung generell dort sinnlos
oder sollte eine neue Bewerbung erst nach ca. zwei Jahren
gemacht werden?
Wie ist eure Meinung?
Was hast du zu verlieren? An sich ist eine Bewerbung nie sinnlos und hilft dir dabei, daraus zu lernen und zukünftige Fehler zu vermeiden. Sofern es keine AT-Stelle ist, kann man ja mit ERA-Klassen argumentieren. Das lässt noch Spielraum für die Personalabteilung.
Hallo,
Sofern es keine AT-Stelle ist, kann man ja mit ERA-Klassen :argumentieren. Das lässt noch Spielraum für die Personalabteilung.
Das verstehe ich nicht. Inwiefern sollte ich mit ERA-Klassen argumentieren?
Gruß,
Fred
Hallo,
Sofern es keine AT-Stelle ist, kann man ja mit ERA-Klassen :argumentieren. Das lässt noch Spielraum für die Personalabteilung.
Das verstehe ich nicht. Inwiefern sollte ich mit ERA-Klassen
argumentieren?
Die ERA-Klassen (http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag_%C3%BCber_…) sind ein guter Einstieg, um das Gehalt zu definieren. Ist das Unternehmen nicht dem Tarifvertrag beigetreten, kann auch die Branche herhalten.
Beispiel: In Bayern ist z.B. in der Metall- und Elektrobranche das höchste der Gefühle ERA 12. Hier gibt es noch Abstufungen in ERA 12A und 12B. Innerhalb dieser Abstufungen gibt es noch die Leistungszulage. Das Gehalt umfasst in dieser Klasse also den Bereich von 4670 EUR bis 6232 EUR Brutto pro Monat. Ein Ingenieurseinsteiger kann bei ERA 9 anfangen, also bei 3484 EUR. Der Gestaltungsspielraum ist also erheblich.
Im Internet gibt es reichlich Informationen, in welche Klasse welche Tätigkeit getan werden kann. Die tariflich gebundenen Unternehmen haben nur innerhalb der ERA-Klasse ihren Spielraum und kaum Spielraum nach unten. Wenn z.B. festgelegt wurde, dass die Projektleiterposition eine ERA12 verlangt, dann kann das Unternehmen nicht ERA 11 bezahlen, auch wenn es das gerne wünscht. Es kann jedoch ERA 12A ohne Leistungszulage zahlen (wird aber so gut wie nie gemacht), was durchaus weniger sein kann als ERA 11 mit Zulage.
Wer da auf dieser Position sitzt, ist irrelevant, da die Tätigkeit bezahlt wird (Antrittsprämie), die Leistung aber über die Zulage abgegolten wird.
Umgekehrt bedeutet das, wenn du eine ERA 12 verlangst, die Stelle aber nur ERA 11 hergibt, musst du schon Außerordentliches bieten, um den ERA 12-Anspruch gerecht zu werden.