Mal angenommen A und B sind verheiratet, beide in zweiter Ehe. Frau A hat aus erster Ehe einen 6 stelligen Betrag Schulden. Kann diese nicht zurückzahlen und ist in Privatinsolvenz.
Der erste Ehemann von A lebt in der Schweiz und lacht sich ins Fäustchen, weil ihm keiner was kann.
Der verwaltende Anwalt im Konkursverfahren verlangt jetzt von Ehemann B Einkommensnachweise will vor Abgabe beim Finanzamt den Lohnsteuerjahresausgleich gegenzeichnen.
A macht keine Werbekosten geltend.
B hat kleinen Gewerbebetrieb nebenbei und ein Arbeitseinkommen regulär. Hier fallen auch die Werbekosten an, die zhu einer eventuellen Rückerstattung führen.
Die Frage ist, was will der Anwalt von B?
WEr bis hier gelesen hat, danke für die Geduld und Gute N8
Mike