Ich bin zurzeit selbstständig in der Dienstleistung - allerdings trägt mein Gewerbe nach 1,5 Jahren noch nicht meinen Lebensunterhalt, da mich private Veränderungen aus der Bahn geworfen hatten. Ich kann mich (wieder) arbeitslos melden, da ich noch für drei Monate ALG-Anspruch habe.
Eine realistische Chance auf ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis sehe ich für mich kaum/nicht.
Aus der Arbeitslosigkeit könnte ich mich mit einer anderen Sache (Verkauf) selbstständig machen, wenn ich in der Startphase unterstützt würde. Habe ich Anspruch oder Chance auf erneute Hilfe durch das Arbeitsamt?
Bitte nur konkrete und kompetente Beiträge, weil sie wichtig für meine Entscheidungen sind.
Hallo,
wenn Du Dich mit einer ANDEREN Tätigkeit wieder selbständig machst, kannst Du wieder das halbjährige Überbrückungsgeld (Ermessensleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel!)oder den dreijährigen Existenzgründungszuschuß (Ich-AG; Pflichtleistung!) beantragen.
Beantragung VOR Beantragung Gewerbeanmeldung im Arbeitsamt.
Ich habe bisher solche erneuten Anträge immer positiv bewilligt und noch nie abgelehnt. Ich bin ja froh, wenn ich einen Arbeitslosen weniger habe in meiner Statistik 
Hoffe, es hilft
Holger
Bitte nur konkrete und kompetente Beiträge, weil sie wichtig
für meine Entscheidungen sind.
…ich bin Arbeitsvermittler…reicht das als Kompetenznachweis
)