die Regelung heißt ja, dass gesetzliche Krankenkassen eine Hautkrebsvorsorge bei Patienten ab 35 J. alle zwei Jahre übernehmen.
Heißt es, dass wenn ich im selben Jahr eine zweite Hautkrebsvorsorge von einem anderen Arzt durchführen lasse (2. Meinung), dann ich irgendwann eine Rechnung von der Krankenkasse bekomme?
das heißt, dass Du mit einem kurzen, aber aussagekräftigen Anruf bei der Krankenkasse den Vorgang klären solltest, bevor Du zu einem anderen Arzt gehst. Dabei wirst Du unter anderem Gelegenheit haben, Deine Zweifel an der Kompetenz des ersten Arztes vorzutragen.