Hallo!
Folgender finktiver Fall: Herr X war selbständig und bekam im Jahr 2002 von einem Gläubiger Insolvenzantrag gestellt. Dieses wurde eröffnet und letztendlich im Jahr 2009 eingestellt, da die Masse nicht die Verfahrenskosten gedeckt hat.
Es wurde im Rahmen des Insolvenzantrags kein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, warum auch immer. Wie kann Herr X eine Restschuldbefreiung erreichen. Könnte er einfach ein neues Insolvenzverfahren anstreben?
Wäre nett wenn bei Antworten eine (ungefähre) Rechtsquelle dabeisteht, damit damit weiter gearbeitet werden kann.
Vielen Dank!
Gruß
Jörg
Hallo Schwede,
es ist möglich, dass Herr X eine Verbraucherinsolvenz beantragt.
Das „alte“ Insolvenzverfahren ist nach Deiner Aussage wegen Einstellung nach § 207 InsO beendet. Damit ist die Tätigkeit des Herrn X als Kaufmann vorbei, er haftet allerdings weiterhin für die Schulden, die nicht befriedigt werden konnten und zwar mit seinem Privatvermögen.
Er ist nun also im Sinne der InsO „eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“, § 304 InsO. Dass er diese Tätigkeit einmal ausgeübt hat, spielt insofern keine Rolle (mehr), als über die Frage der Begleichung dieser Schulden durch Verwertung des aus dieser Tätigkeit erlangten Vermögens ja schon ein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde.
Nach § 11 InsO und dem zitierten § 304 InsO kann jede natürliche Person die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen, dass dann im jetzigen Fall in die sog. Verbraucherinsolvenz mit eventueller Restschuldbefreiung überführt.
Ich hoffe, damit kann Herr X jetzt weiter „arbeiten“.
Gruß
Ewurscht
Super! Danke für die super-ausführliche und verständliche Antwort.
Gruß
Jörg