Zweite Insolvenz?

Wir streiten uns um folgendes Szenario:
Ein in einem laufenden privaten Insolvenzverfahren befindlicher macht sich selbstständig und verursacht durch sein dortiges Fehlverhalten einen weiteren Schaden. Es wird Schadensersatz gegen Ihn gestellt.

Frage:
1.Ist nun ein zweites Insolvenzverfahren gar notwendig?
2.Verstößt dieser nicht gar durch die weitere zusätzliche Schadenssumme gegen seine Ihm auferlegte Wohlverhaltenspflicht?
3.Kann der Gläubiger nun ein Verfahren auslösen, oder gibt es gar die Insolvenz in der Insolvenz?

Danke für Eure Meinungen dazu…

Es wird ja nicht alles so heiß gegessen wie gekocht wird…
Erst wenn es ein Urteil gibt, welches dem Insolvenzverwalter vorliegt wird die sogenannte Restschuldbefreiung von Amtswegen nicht erteilt.

Welche detailierten Konsequenzen sich daraus ergeben ist von Fall zu Fall unterschiedlich und sollte auf jeden Fall mit dem Insolvenzverwalter besprochen werden wenn da jemand Bockmist gebaut hat.

yellowsun

Moin,

Ein in einem laufenden privaten Insolvenzverfahren
befindlicher macht sich selbstständig und verursacht durch
sein dortiges Fehlverhalten einen weiteren Schaden. Es wird
Schadensersatz gegen Ihn gestellt.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen nach § 35 II InsO freigegebenen Betrieb handelt, denn ansonsten wäre es eine Fortführung durch den Verwalter.

1.Ist nun ein zweites Insolvenzverfahren gar notwendig?

Ob notwendig, kann man nicht sagen, denn für Privatpersonen existiert grundsätzlich keine Antragspflicht. Ein Zweitinsolvenzverfahren über das Vermögen aus einem freigegebenen Betrieb ist, wie der BGH gerade wieder festgestellt hat, ohne weiteres möglich.

2.Verstößt dieser nicht gar durch die weitere zusätzliche Schadenssumme gegen seine Ihm auferlegte Wohlverhaltenspflicht?

Wenn freigegebenes Gewerbe, hat das mit dem (ersten) Insolvenzverfahren nichts zu tun.

3.Kann der Gläubiger nun ein Verfahren auslösen, oder gibt es gar die Insolvenz in der Insolvenz?

Auch ein Gläubiger kann Insolvenzantrag stellen, nicht nur der Schuldner selbst. Es gibt nicht die Insolvenz in der Insolvenz, es gibt nur Situationen, die landläufig so genannt werden.

Gruß,
Oskar