Hallo Steuerfüchse,
Mal angenommen ich wäre Bäcker und wäre bei Angestellter bei Bäckerei Meier. Nebenbei würde ich noch eine Ausbildung zum Masseur machen und mit Erlaubnis meines Arbeitgebers würde ich mich nebentätig als Masseur selbstständig machen. Wenn mein Chef jetzt auf die Idee kommen würde, seine Mitarbeiter und meine Kollegen regelmässig von mir massieren zu lassen, könnte ich das ohne weiteres im Rahmen der Selbstständigkeit abrechnen ohne gäbe es Probleme, weil ja dort angestellt bin?