Zweite Wiederholungsprüfung - wer hat davon gehört

Hallo allerseits,

leider bin ich das zweite Mal durch mein Examen gefallen, und
dieses mal an 0.1 Punkten gescheitert! Eine 4,0 brauchte ich
mindestens, habe aber nur eine 4,1 geschafft (bzw. hat man mich
nur schaffen lassen, aber egal)

Formell steht - auch im Zeugnis - geschrieben, dass es die
Möglichkeit gebe, auf Antrag eine *zweite* Wiederholungsprüfung
abzuleisten, die das Prüfungsamt genehmigen müsse.

Davon habe ich aber noch nie etwas gehört, und ein Bekannter, der mal im Prüfungsamt gearbeitet hat, hat mir gesagt, er habe davon auch noch nie gehört.

Jetzt meine zwei Fragen:

  1. Ist ein solcher Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung völlig für die Katz, oder besteht ggf. Aussicht auf Erfolg?

  2. Hat jemand Erfahrungen mit dem rechtlichen Anfechten von Prüfungsleistungen?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen…
mfg

Hallo allerseits,

Hallo auch,

leider bin ich das zweite Mal durch mein Examen gefallen, und
dieses mal an 0.1 Punkten gescheitert! Eine 4,0 brauchte ich
mindestens, habe aber nur eine 4,1 geschafft (bzw. hat man
mich nur schaffen lassen, aber egal)

Ja, welcher total hirnverbrannte Korinthenkacker gibt denn in so einer Situation so eine Note? War das ein Staatsexamen? Dann würde es mich nicht ganz so sehr wundern.

Auf jeden Fall würde ich alle Hebel und Mittel in Bewegung setzen, diese Prüfung zu wiederholen – insbesondere, wenn das so explizit im Zeugnis steht! Mein Gott, wenn sie Studenten unbedingt loswerden wollen, dann sollten sie das in den unteren Semestern erledigen.

Gruß

Fritze

Hallo Isabelle,

Formell steht - auch im Zeugnis - geschrieben, dass es die
Möglichkeit gebe, auf Antrag eine *zweite*
Wiederholungsprüfung
abzuleisten, die das Prüfungsamt genehmigen müsse.

ich kenne es als eine kann -Bestimmung, d.h.man muss den Antrag gut begründen und die Leute müssen dies einsehen.

  1. Ist ein solcher Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung völlig
    für die Katz, oder besteht ggf. Aussicht auf Erfolg?

ggf. Erfolg ja

  1. Hat jemand Erfahrungen mit dem rechtlichen Anfechten von
    Prüfungsleistungen?

Dauert lang und ist heftig: Welcher Gott läßt schon an sich Zweifeln. Als Tip: wenn man Angst vor dem Prüfer hat (wg. Subjektivität, Unkorrektheit,anzügl.Bemerkungen…), kann ein Zeuge deines Fachschaftsrates(ev. sogar deiner Wahl) an der Prüfung teilnehmen.

Tschuess Marco.

Hallo Isabelle,

zumindest an den Unis in BW sind 2. Wiederholungen einer Prüfung nicht sehr selten. Es wird auch Härteantrag genannt. Dabei musst du gegenüber dem Prüfungsausschuss begründen, warum du eine weitere Prüfungschance verdienst.

Häufige Begründungen sind z.B. starke psychische Belastung in der Prüfungvorbereitungsphase z.B.

  • Trennung vom Partner / Trennung der Eltern etc.
  • Tod eines Familienangehörigen bzw. einer Person im nahen sozialen Umfeld

( zu diesem Punkt wird etwas gelästert, es heisst hier, dass im Laufe eines Durchschnittsstudiums 2,3 Grossmütter versterben).

Sicherlich sind auch Prüfungsängste oder „normale“ Krankheiten aussichtsreiche Kandidaten.

Unter dem Strich sieht das so aus, dass hier an meiner Fakultät die 2. Wiederholung (= 1. Härteantrag) de facto immer genehmigt wird. Nur der 2. Härteantrag ist im Allgemeinen nur mit hervoragenden Argumenten zu erreichen.

ABER: Wie oben geschrieben, es handelt sich um BW. Frage auf jeden Fall die lokalen Studentenvertretungen und sprich mit dem Leiter des Prüfungsausschusses.

a+
Hartmut